Süddeutsche Zeitung

Politik:Virtuelles Stimmrecht

Auch Stadtbezirksgremien sollen künftig online tagen können

Bayerns Kommunalparlamente sollen künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler vor wenigen Tagen im Landtag eingebracht. Demnach können Stadt- und Gemeinderäte, Bezirksausschüsse sowie Kreistage auch dann tagen und beschlussfähige Entscheidungen treffen, wenn die Mehrheit der Mitglieder nicht körperlich anwesend ist. Das war bislang so nicht möglich. Nun aber soll es genügen, wenn lediglich der Sitzungsleiter, sei es der Bürgermeister, der Bezirksausschuss-Chef oder der Landrat, im Sitzungssaal präsent ist - dies allerdings zwingend. Rein virtuelle Sitzungen hingegen schließt der Entwurf aus.

"Die Corona-Pandemie stellt auch die kommunalen Gremien vor große Herausforderungen", begründet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Initiative zu dem Gesetzentwurf. Mit diesem "Meilenstein", Hybridsitzungen zuzulassen, könnten nun auch bei Mandatsträgern Infektionskontakte bestmöglich vermieden werden. In Kraft treten soll das Gesetz noch vor Ostern - ob sie davon Gebrauch machen, bleibt den Kommunen jedoch selbst überlassen.

In Aubing, wo die Lokalpolitiker schon seit Dezember darauf drängen, zumindest für die Unterausschuss-Sitzungen nicht mehr persönlich erscheinen zu müssen,hofft man nun, dass die Stadt diese Chance nutzt. Zumal die Bitte des Bezirksausschusses Aubing-Lochhausen-Langwied nach einer virtuellen Tagungsmöglichkeit von zahlreichen anderen Stadtteilgremien unterstützt wird.

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Quelle:
SZ vom 16.02.2021 / eda
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