Plastische Chirurgie:Knubbel in der Größe einer Walnuss

Frau verklagt Schönheitschirurgen nach missglücktem Eingriff zur Straffung der Arme

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Es sollte eine "in Deutschland bisher einzigartige Methode" sein, um "Flügelärmchen" ohne Skalpell zu behandeln. Ihr Glauben an die vollmundige Werbung eines Münchner Schönheitschirurgen hatte für eine Frau aus dem Ruhrgebiet bittere Folgen. Nach einer ambulanten Armstraffung mit Laserstrahlen leidet sie unter den hässlichen und schmerzhaften Folgen des im Endergebnis missglückten Eingriffs. Doch mit ihrer Klage gegen den Facharzt für Plastische Chirurgie ist sie vor dem Landgericht München I nun gescheitert. Nach Meinung des Gerichtssachverständigen hätte der Patientin klar sein müssen, dass die fachgerechte Nachbehandlung bei einem 600 Kilometer entfernt praktizierenden Arzt problematisch sein könnte.

Schlank, schick, modische Zopffrisur, der klagenden Patientin sieht man bei weitem nicht an, dass sie 70 Jahre alt ist. Die sehr auf ihr Äußeres bedachte Frau hatte unter einer weit verbreiteten Problematik gelitten: Beim Heben der Oberarme zeigte sich an der Unterseite deutlich durchhängendes Gewebe. Wegen der schlaffen "Winkeärmchen", wie sie in Frauenzeitschriften auch genannt werden, trug die Frau keine ärmellosen Kleider. Deshalb erschienen ihr Zeitungsberichte über einen Münchner Schönheitsarzt, der so etwas unblutig und narbenfrei behandeln könne, wie ein Wink des Schicksals. Nach einem längeren Telefonat mit dem Doktor meldete sie sich beim ihm zur "Armstraffung mit Laser" an.

Die Strahlen sollen Einlagerung in der Fettschicht unter der Haut "einschmelzen" und die Bindegewebsfasern straffen. Der Münchner Arzt wirbt damit, dass er mit seinem besonderen Lasergerät aus den USA eine in Deutschland "bisher einzigartige Methode" anbieten könne.

Vor Gericht sagte er, dass von ihm inzwischen 170 bis 200 derartige Eingriffe pro Jahr vorgenommen würden - bei der heute klagenden Patientin sei das damals, vor fünf Jahren, aber relativ neu gewesen. Diese Methode beinhalte "normalerweise ein geringes Risiko", sagte er. Die Patientin habe keinesfalls eine klassische OP mit langen Schnitten und Fettabsaugen haben wollen. "Ich pflege die Leute nicht zu etwas zu überreden", versicherte der Mediziner.

Dass es in diesem Fall zu absterbendem Gewebe und "walnussdicken Fett-Knubbelknoten" gekommen sei, wie es seine Patientin ausdrückte, bedauerte der Arzt und bot ihr 1500 Euro als Kompensation an. Sie bestand dagegen auf der Rückzahlung des gesamten Arzthonorars über 5500 Euro.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige, ein Uni-Professor für Plastische Chirurgie im Ruhrgebiet, machte zwar deutlich, dass er von der sogenannten Laser-Lipolyse nicht all zu viel hält: Sie sei zu teuer und nicht so effektiv wie dargestellt. Und dass der Münchner der einzige Arzt in Deutschland damit sei, nannte er "eine Werbeaussage". Dennoch habe der Arzt keine Fehler begangen, die unerwünschten Folgen seien im Rahmen des normalen Risikos eingetreten. Wer außerdem als Patient 600 Kilometer zu einer ambulanten Behandlung anreise, nehme eine erhöhte Eigenverantwortung zur sorgfältigen Beobachtung des Wundheilungsprozesses auf sich. Das Gericht hat die Klage am Donnerstag abgewiesen. Die Patientin will Berufung vor dem Oberlandesgericht einlegen.

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