Plädoyers im Krailling-Prozess:Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Der Prozess um den Doppelmord von Krailling geht in die Schlussphase: Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass Thomas S. seine Nichten aus Habgier getötet hat - und fordert lebenslänglich für den Angeklagten. Das Urteil könnte noch heute fallen.

Anna Fischhaber

Das Mordmerkmal der Heimtücke sei gegeben, wenn jemand nachts in ein Haus schleiche, um zwei wehrlose, schlafende Kinder zu töten. Ein besonderes Licht auf den Angeklagten werfe auch, dass er mit dem Tod von Menschen kalkuliert habe, um seinen Hausbau zu finanzieren, sagt Staatsanwalt Florian Gliwitzky. Seine Nichten, da ist sich der Staatsanwalt sicher, hat Thomas S. im März 2011 aus Habgier getötet. Er spricht von einem "Gewinnstreben um jeden Preis".

Prozess um Kraillinger Doppelmord

Staatsanwalt fordert Höchststrafe: Der Prozess gegen Thomas S. steht vor dem Ende.

(Foto: dpa)

Drei Monate wurde gegen Thomas S. verhandelt, nun geht der Prozess um den Doppelmord von Krailling in die Schlussrunde. Vor dem Landgericht München II haben am Montag die Plädoyers begonnen. Zunächst spricht Staatsanwalt Gliwitzky - und fordert lebenslang für den Angeklagten. Zudem beantragt er, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte der Verurteilte nicht nach 15 Jahren vorzeitig freikommen.

In seinem Plädoyer geht Gliwitzky zunächst ausführlich auf die finanzielle Misslage von Thomas S. ein. Die Anklage geht davon aus, dass der 51-Jährige seine Nichten aus Habgier getötet hat, als die Bank drohte, ihm sein Haus in Peißenberg wegzunehmen. Laut Anklage wollte er einen Erbstreit zugunsten seiner Frau entscheiden und deswegen auch die Mutter der Mädchen töten. Nur weil sie später heimkam, entging sie nach Überzeugung der Staatsanwalt der Tat.

"Mit der mitgebrachten Hantelstange wirkte er mehrfach auf Sharon ein", sagt Gliwitzky etwas umständlich und beschreibt dann, wie der Mann anschließend mit dem Messer auf seine Nichte einstach und zudem deren Schwester Chiara tötete. Der Staatsanwalt ist sich sicher, den richtigen Täter vor sich sitzen zu haben. Ein klassisches Alibi habe der Postbote nicht, zudem gebe es an Hantel, Messer und Seil und am Tatort zahlreiche Spuren. Gliwitzky spricht von einer "erdrückenden Beweislast".

Der Versuch des Angeklagten, seine Spuren am Tatort mit einer entwendeten Blutampulle im Gefängnis zu erklären, sei "fabelhaft", genau wie die Aussage, er sei einmal in der Wohnung seiner Schwägerin gewesen und habe dort Nasenbluten bekommen. "Das ist abwegig, das ist hanebüchen." Man müsse sich schon wundern, dass so etwas von einem Angeklagten in einer öffentlichen Sitzung geäußert werde, sagt Gliwitzky. "Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man anfangen zu lachen."

Zum Lachen zumute ist während des Plädoyers allerdings nur Thomas S. - wie schon so oft grinst der Angeklagte, selbst dann, als der Staatsanwaltschaft die grausigen Details der Morde schildert. Eigentlich waren die Plädoyers bereits für Montagmorgen erwartet worden, doch dann meldete sich der 51-Jährige am Vormittag des Verhandlungstages erneut zu Wort.

Die Verteidiger blicken betreten zu Boden

Wieder bestritt er die Tat und warf den Ermittlern - wie schon am vorangegangenen Verhandlungstag - gleichzeitig fehlende Moral, Fehler und sogar die Manipulation von Beweisen vor.

Abermals behauptete er, im Gefängnis sei eine Blutampulle von ihm verschwunden, das könne seine Blutspuren am Tatort erklären. Ein Foto, das eine Verletzung an seiner Nase beweisen sollte, sei eine Montage, beharrte er. "Wenn mir als Laien schon so viele Fehler auffallen, dann können die Gutachten wohl nicht als Grundlage für das Urteil dienen", sagte Thomas S. schließlich.

Der Staatsanwalt spricht nach der Aussage von einer "Ungeheuerlichkeit, an der Grenze zu neuer Strafbarkeit". Die Verteidiger blicken während der Ausführungen ihres Mandaten etwas betreten zu Boden und machen danach deutlich, dass der Vorwurf der Manipulation von Beweisen durch die Staatsanwaltschaft, ein Vorwurf des Angeklagten sei - nicht der Verteidigung. Die zahlreichen Anträge - etwa zur Ladung einer Krankenschwester aus dem Gefängnis - werden vom Gericht zurückgewiesen.

Der Prozess um den Doppelmord von Krailling hatte sich länger als geplant hingezogen, weil sich der Angeklagte Ende März nach zwei Monaten Schweigen doch noch zu einer Aussage entschied - und damit selbst seine Anwälte überraschte. Es folgte ein makaberer Auftritt vor Gericht. Der Prozess wird an diesem Montagnachmittag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Auch der Angeklagte will sich offenbar am Nachmittag nochmal zu Wort melden. Möglicherweise wird das Urteil noch an diesem Montag fallen.

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