Krailling-Prozess geht zu Ende:Verteidiger distanziert sich von Aussage des Angeklagten

Eigentlich sollten an diesem Montagmorgen die Plädoyers im Doppelmordprozess von Krailling gehalten werden, doch zunächst meldet sich der mutmaßliche Doppelmörder erneut zu Wort: Thomas S. wirft den Ermittlern vor dem Landgericht München vor, Beweise manipuliert zu haben. Sein Verteidiger ist offenbar anderer Meinung.

Der Prozess um den Doppelmord von Krailling geht in dieser Woche vermutlich endgültig in die Schlussrunde. Vor dem Landgericht München II werden an diesem Montag die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Doch zunächst meldet sich der Angeklagte erneut zu Wort - und bestreitet die Tat.

Prozess um Kraillinger Doppelmord

"Ich bin mir 100 Prozent sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe": Thomas S. bestreitet vor dem Landgericht München erneut, seine Nichten getötet zu haben.

(Foto: dpa)

"Ich bin mir 100 Prozent sicher, dass ich meine Nichten nicht getötet habe", sagt Thomas S. und wirft den Ermittlern gleichzeitig fehlende Moral vor. Am letzten Verhandlungstag hatte der Rechtsanwalt des Vaters von Sharon und Chiara als Nebenkläger den Postboten aufgefordert, endlich die Verantwortung für den Doppelmord an den elf- und achtjährigen Mädchen zu übernehmen und ein Geständnis abzulegen.

Nun wirft der 51-Jährige zahlreichen Zeugen erneut vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Beweise seien von Ermittlern manipuliert worden, Gutachten falsch. Ein Foto etwa, das eine Verletzung an seiner Nase beweisen sollte, sei eine Montage. "Wenn mir als Laien schon so viele Fehler auffallen, dann können die Gutachten wohl nicht als Grundlage für das Urteil dienen", sagt er schließlich.

Die Verteidiger blicken während der Aussage etwas betreten zu Boden und machen danach deutlich, dass der Vorwurf der Manipulation von Beweisen durch die Staatsanwaltschaft, ein Vorwurf des Angeklagten sei - nicht der Verteidigung.

Eigentlich sollten am Montagmorgen die Plädoyers beginnen. Es gibt kaum Zweifel, dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslange Haft fordern werden. Sie dürften wohl auch beantragen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit können Verurteilte nicht nach 15 Jahren vorzeitig freikommen. Das Urteil könnte bereits diesen Montag fallen.

Der Prozess hat sich länger als geplant hingezogen, weil sich der 51 Jahre alte Angeklagte Ende März überraschend doch noch zu einer Aussage entschieden hatte. Er bestritt darin die Vorwürfe. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, die Angaben des Angeklagten "haben in keiner Weise dazu beigetragen, dass wir die Beweise anders bewerten". Dazu gehören Blutspuren des Angeklagten am Tatort.

Der Mann soll seine beiden Nichten nach Überzeugung der Ankläger im März vergangenen Jahres ermordet haben. Sein Motiv: Um einen Erbstreit zugunsten seiner Frau zu entscheiden, wollte der nach einem Hausbau verschuldete Postbote laut Anklage auch die Mutter töten. Nur weil sie später heimkam, entging sie nach Überzeugung der Staatsanwälte der Tat.

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