Plädoyer nach 83 Verhandlungstagen:Fall Böhringer: Staatsanwalt fordert lebenslang

Im Falle einer Verurteilung könnte das Vermögen des angeklagten Böhringer-Erben an den Staat fallen. Die Verteidiger wollen einen Freispruch beantragen.

Stephan Handel

Wenn Bence T. wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer verurteilt wird - dann könnte das einen warmen Regen für die Staatskasse bedeuten. Staatsanwalt Martin Kronester beantragte in seinem Plädoyer am gestrigen Freitag nicht nur erwartungsgemäß die Verurteilung zu lebenslanger Haft, sondern auch den Verfall des Erbteils von Bence T. Und Verfall bedeutet: Einziehung des Vermögens durch den Fiskus.

Plädoyer nach 83 Verhandlungstagen: Die Staatsanwaltschaft wirft Bence T. vor, seine Tante ermordet zu haben. Doch seine Familie hält zu ihm und hat deshalb bislang die Erbunwürdigkeit nicht beantragt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Bence T. vor, seine Tante ermordet zu haben. Doch seine Familie hält zu ihm und hat deshalb bislang die Erbunwürdigkeit nicht beantragt.

(Foto: Foto: dpa)

Ein solcher Fall kommt extrem selten vor. In den meisten Fällen, in denen ein Erblasser durch einen möglichen Erben ermordet wird, beantragen die anderen Erben, den Täter für "erbunwürdig" zu erklären, was möglich ist, wenn er rechtskräftig verurteilt worden ist. Dann ist das Geld dem Zugriff des Staates entzogen. Im Fall Böhringer jedoch hält die Familie zu Bence T. und hat deshalb bislang die Erbunwürdigkeit nicht beantragt. Und so könnte sein Anteil an dem Nachlass, der auf einen Betrag in Millionenhöhe geschätzt wird, am Ende an den Staat fallen.

Diese Möglichkeit eröffnet der Paragraph 73 des Strafgesetzbuches: Wenn durch eine rechtswidrige Tat "etwas erlangt" worden ist, dann kann der Staat diesen Vermögensvorteil sozusagen abschöpfen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Verbrecher zwar bestraft werden kann, die "Beute" jedoch trotzdem behalten darf.

2000 Spuren

"Auch nach 83 Verhandlungstagen hält die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf aufrecht", sagte Staatsanwalt Kronester zu Beginn seines Plädoyers. Dann fasste er in einer guten Stunde zusammen, was die Beweisaufnahme aus seiner Sicht ergeben habe: die Verärgerung des Angeklagten über seine Tante, die, so Kronester, "in erheblicher Weise Einfluss auf sein Privatleben" genommen habe. Die näherrückende zweite juristische Staatsprüfung, die Bence T. gezwungen hätte zuzugeben, dass er schon lange nicht mehr Jura studiert. DNS-Spuren an der Kleidung der Getöteten, die vom Angeklagten stammen, Spuren von Charlotte Böhringer an Geldscheinen in Bence T.s Besitz. Das fehlende Alibi für den Tattag im Mai 2006.

Zu der merkwürdigen DNS-Spur an einer Schraube aus dem Mordfall Ursula Herrmann, die mit einer Spur aus Charlotte Böhringers Wohnung übereinstimmt, sagte Kronester, diese sei "nicht tatrelevant". Denn 2000 Spuren seien im aktuellen Fall gesichert worden, 1700 davon DNS-Spuren. Das Erbgut von mehr als 400 Menschen wurde untersucht - "doch das Muster von der Schraube fand sich bei keiner einzigen weiteren Probe".

"Null plus Null ist Eins"

Während des Prozesses hatte die Verteidigung immer wieder versucht, für die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise andere Erklärungsmöglichkeiten zu finden. "Es stimmt schon", sagte Staatsanwalt Kronester, "jedes Indiz kann wegdiskutiert werden. Aber in der Gesamtbetrachtung muss man zur Täterschaft des Angeklagten kommen." Zu dieser Argumentation hatte Verteidiger Peter Witting zu einem früheren Zeitpunkt spöttisch gemeint: "Überall auf der Welt ist Null plus Null wieder Null. Nur bei der Münchner Staatsanwaltschaft gibt Null plus Null plötzlich Eins."

Nach Kronesters Plädoyer sagte Witting, die Forderung nach Lebenslang komme für ihn nicht überraschend. Er halte trotzdem daran fest, dass "alles, was hier vorgetragen wurde, den Antrag nicht rechtfertigt". In den Verteidiger-Plädoyers am kommenden Freitag wollen Witting und sein Co-Anwalt Stefan Mittelbach Freispruch beantragen.

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