Pegida-Kundgebung:Die Stadt kämpft gegen die Provokation von rechts

Pegida-Kundgebung: Ob Pegida am 9. November demonstrieren darf, ist offen.

Ob Pegida am 9. November demonstrieren darf, ist offen.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Erneut hat die Stadt München eine Niederlage gegen Pegida erlitten: Ein Gericht erlaubte für diesen Montag eine Kundgebung vor der Feldherrnhalle.
  • Offen ist, ob Pegida auch gegen das Kundgebungsverbot für den 9. November klagen wird.
  • Kreisverwaltungsreferent Blume-Beyerle sieht Chancen, dass die Kundgebung an dem symbolträchtigen Tag verboten bleibt.

Von Martin Bernstein

Die für den 9. November geplante Pegida-Kundgebung in München bleibt verboten. Das hat Wilfried Blume-Beyerle, der Chef des Kreisverwaltungsreferats (KVR), bekräftigt. Am Montagabend hatten 200 Pegida-Anhänger gegen den Willen der Stadt, aber mit Billigung zweier Münchner Verwaltungsgerichte vor der Feldherrnhalle demonstrieren dürfen. Die Entscheidung der Gerichte bezog sich zwar ausschließlich auf die Kundgebung an diesem Montag. Dennoch zeigte sich Blume-Beyerle enttäuscht vom Richterspruch, wenn auch nicht überrascht.

Offen ist bisher, ob Pegida auch gegen das Kundgebungsverbot für den 9. November, dem Gedenktag der Pogromnacht von 1938, klagen wird und wie die Richter dann entscheiden würden. Bis dahin gilt die Verfügung der Stadt, mit der Blume-Beyerle die Würde der NS-Opfer schützen will. Gerade die Landeshauptstadt sei verpflichtet, Versammlungen mit rechtsextremistischen Tendenzen an symbolträchtigen, historisch belasteten Orten zu verhindern. Dies gelte in besonderer Weise auch an symbolträchtigen Tagen wie dem 9. November.

Die Entscheidung der Münchner Verwaltungsrichter liegt für Blume-Beyerle im Mainstream ähnlicher Urteile anderer Gerichte. Der KVR-Chef betont aber auch die besondere Situation Münchens: "Die ehemalige Hauptstadt der Bewegung ist nicht vergleichbar mit anderen Städten." Hier sei ganz besondere Sensibilität nötig.

"Dieses grauenhafte Schauspiel muss verhindert werden."

Das fordert auch Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde: "Ich hoffe inständig, dass am 9. November, dem Tag, der für die jüdische Gemeinschaft unabänderlich mit dem Grauen und der Angst der sogenannten Reichskristallnacht verbunden ist, nicht wieder Neonazis und populistische Hassprediger durch unsere Straßen marschieren können. Dieses grauenhafte Schauspiel muss verhindert werden."

Wie wenig es den Pegida-Anführern um die Würde der Opfer geht, hatte der Vorsitzende der Splittergruppe, Heinz Meyer, vor einer Woche im Zusammenhang mit einer Kranzniederlegung am Platz der Opfer des Nationalsozialismus demonstriert. Meyer, gegen den wegen seiner Kontakte zum verurteilten Rechtsterroristen Martin Wiese seit drei Jahren das Landeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts ermittelt, hatte bei dieser Versammlung mehrfach das Goebbels-Zitat "Wollt Ihr den totalen Krieg" verwendet und über "schweinische Migranten" gewettert.

Besondere Tage und Orte

Das Kreisverwaltungsreferat beruft sich auf Artikel 15 des Bayerischen Versammlungsgesetzes. Darin heißt es:

"Die zuständige Behörde kann eine Versammlung insbesondere dann beschränken oder verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen

1. die Versammlung an einem Tag oder Ort stattfinden soll, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, und durch sie a) eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer zu besorgen ist, oder b) die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht oder

2. durch die Versammlung die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost wird, auch durch das Gedenken an führende Repräsentanten des Nationalsozialismus, und dadurch die unmittelbare Gefahr einer Beeinträchtigung der Würde der Opfer besteht." (Hervorhebungen durch die Red.)

Für das Kreisverwaltungsreferat ist klar, dass es gerade nicht um das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ging, sondern um deren Verhöhnung. Die Teilnehmer hätten sich von diesen Äußerungen nicht distanziert, sondern sogar Beifall geklatscht. Das Verwaltungsgericht deutete am Montag dann in seiner Urteilsbegründung auch an: "Derzeit" gebe es "noch keinen Anlass" für einschneidende Maßnahmen.

Wie bisherige Verfahren ausgegangen sind

Im September hatte Pegida München schon einmal erfolgreich gegen einen Änderungsbescheid des Kreisverwaltungsreferats geklagt. Damals hatte die Gruppierung noch argumentiert, ihre Kundgebung erinnere an die Türkenkriege des 17. Jahrhunderts. Einen inhaltlichen Zusammenhang mit zeitgeschichtlichen Gedenkorten könne es deshalb nicht geben. Auf einen Marsch zum Platz der Opfer des Nationalsozialismus hatte Pegida seinerzeit deshalb auch verzichtet.

Auch diese formale Zurückhaltung hat der Verein jetzt aufgegeben. Bewusst sucht Pegida Orte der Erinnerung an die Gräueltaten der Nazidiktatur auf: den Platz der NS-Opfer, den Geschwister-Scholl-Platz, die Feldherrnhalle. Dort verharmloste am Montag eine Pegida-Rednerin die NS-Verbrechen - sie verglich den "Mord am eigenen Volk", den sie den Pegida-Gegnern vorwarf, mit dem Holocaust.

Blume-Beyerle wurde von einem Pegida-Redner als Nazi beschimpft. Die Polizei ermittle derzeit den Namen des Mannes, sagte der KVR-Chef. Blume-Beyerle kündigte an: "Ich werde Strafanzeige wegen Beleidigung stellen." Vor einer Woche hatten sich mehr als 600 Münchner schützend vor die Gedenkorte gestellt, diesmal kamen 350 Gegendemonstranten. 55 Parteien, Verbände und Institutionen haben zudem vergangene Woche Stellung gegen Pegida bezogen. Die Zivilgesellschaft sei auch weiterhin gefordert, glaubt man bei der Initiative Nobagidamuc: "Es liegt also an uns. Wichtig ist, dass wir uns gemeinsam gegen die hasserfüllte Hetze stellen."

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