Patientin klagt gegen psychiatrische Klinik:114 Tage in der Isolierzelle

Freiwillig lässt sich eine junge Frau für zwei, drei Wochen im Max-Planck-Institut unterbringen. Letztlich verbringt sie 114 Tage in einer Isolierzelle und erträgt 17 Elektro-Behandlungen. Ob sie das freiwillig über sich ergehen ließ, wie die Klinik behauptet, muss nun das Landgericht München I klären.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Als es Mitte des 19. Jahrhunderts noch Irrenanstalten gab, wurden Begriffe wie "Gummizelle" oder "Elektroschock" geprägt. Heute gibt es solche Behandlungsformen immer noch, nur haben sich die Bezeichnungen geändert: Etwa am Münchner Max-Planck-Institut für Psychiatrie spricht man nun vom Isolierzimmer und der Elektrokonvulsions- oder Elektrokrampftherapie, kurz EKT. Am Mittwoch musste sich das Landgericht München I mit der Klage einer Patientin gegen diese Klinik befassen, die dort 114 Tage beziehungsweise Nächte in solch einer Isolierzelle zugebracht hat und 17 Elektro-Behandlungen ertragen musste. Ob sie das stets so freiwillig über sich ergehen ließ, wie das beklagte Institut es behauptet, muss nun das Gericht klären.

Die klagende Münchnerin ist eine blitzgescheite junge Frau, die bereits 2004 in einem oberbayerischen Krankenhaus für psychosomatische Krankheiten wegen ihrer schweren Depressionen und Essstörungen behandelt worden war. Sie schrieb 2005 gerade an ihrer Doktorarbeit, als das Leiden einen weiteren Klinikaufenthalt notwendig machte. In dem Krankenhaus sei damals aber nicht sofort ein Bett frei gewesen, erklärte sie nun vor Gericht. Deshalb habe man sie wegen akuter Selbstgefährdung "für zwei bis drei Wochen zur Überbrückung" im Max-Planck-Institut (MPI) untergebracht. "Daraus wurden zwei Jahre", sagte sie am Mittwoch.

Die Patientin wirft dem Klinikum und den behandelnden Ärzten vor, sie durch monatelange zu hohe Dosen des Psychopharmakons Diazepam medikamentenabhängig gemacht und dazu durch die Isolier- und Strombehandlungen ihr seelisches Leiden noch verstärkt zu haben. Sie schilderte, dass sie nur mit einem Flügelhemdchen bekleidet bis zu 72 Stunden am Stück in dem Isolierzimmer bleiben musste - stets beobachtet durch zwei Kameras, selbst wenn sie behelfsmäßig ihre Notdurft in ein Plastikgefäß entrichtete. Auch ihr Essen habe sie dann in dem Raum einnehmen müssen, der nur aus der Matratze und gepolsterten Wänden bestanden habe.

Die von einer Therapeutin und ihrem Rechtsanwalt Thomas Hessel begleitete Patientin räumte in der Verhandlung aber auch ein, dass sie zeitweilig freiwillig in diese Zelle gegangen sei. "Zum Schluss habe ich mich sogar manchmal außerstande gesehen, außerhalb der Zelle zu leben", sagte sie. "Ich wurde abhängig gemacht von meinen Ängsten."

"EKT ist immer ultima ratio"

Auch in die EKT-Behandlungen habe sie nur anfänglich eingewilligt. Tatsächlich habe sie nach etwa sechs Behandlungen Besserung verspürt, nach weiteren sei es dann aber wieder schlimmer geworden. Wenigstens die letzten fünf von insgesamt 17 dieser Behandlungen seien dann gegen ihren Willen erfolgt. Einträge in die Krankenakte, dass all das "freiwillig" erfolgt sei, bezeichnete sie als "oft falsch".

"EKT ist immer ultima ratio", sagte der Chefarzt der Klinik. Die Behandlung, bei der mit Hilfe weniger Sekunden andauernder Stromimpulse unter Kurznarkose ein epileptischer Anfall ausgelöst wird, sei stets im Schwabinger Krankenhaus durchgeführt worden. Gegen ihren Willen könne man Patienten so nicht therapieren.

Das Isolierzimmer dient nach Angaben des Chefarztes "dem Schutz des Patienten vor sich selbst". Er deutete an, dass die Münchnerin immer wieder Abschiedsbriefe formuliert und konkrete Suizid-Szenarien entworfen habe. Auch ein früherer Oberarzt bestätigte, wie auch weitere Zeugen, dass alles "stets einvernehmlich" abgelaufen sei. Man habe sie nie, wie behauptet, auch mal ins Isolierzimmer gezogen, sondern stets "begleitet". Dass es gegen ihren Willen geschehen sei, schloss er aus. Vielmehr habe sie manchmal sogar selbst reingewollt und dann nicht mehr raus.

Schläge der Patientin mit dem Kopf gegen das Wandpolster dienten nach Aussage des Arztes "dem Abbau von Spannungen". Die Fortsetzung der Stromtherapie sei geschehen "um ihr die erneute Verbesserung nicht vorzuenthalten". Und stets mit ihrem Einverständnis. Auch ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger hat bestätigt, dass die gesamte Behandlung aus medizinischer Sicht nicht fehlerhaft gewesen sei - wenn die Patientin ihr Einverständnis gegeben habe. Der Einzelrichter der 9. Zivilkammer will sein Urteil am 21. Mai verkünden.

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