Süddeutsche Zeitung

Pasing:Etappensieg auf dem Rechtsweg

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Das Bayerische Verwaltungsgericht will prüfen, ob die Klage von Aktivisten des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs gegen das Radfahrverbot auf der Nordumgehung Pasing zulässig ist

Von Jutta Czeguhn, Pasing

Am Ende des Tages sind sie alle Fahrradfahrer: der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff, der wiederholt während der Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht seine Leidenschaft fürs Radfahren betont, der Beklagte Peter Geck vom Kreisverwaltungsreferat, der sich nach der Sitzung an der Bayerstraße aufs Radl schwingt. Und natürlich Kläger Martin Feldner. Der Aktivist des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) will per Gerichtsentscheid erreichen, dass das Radfahrverbot auf der Nordumgehung Pasing aufgehoben wird und dass im Pasinger Zentrum für Radler "Reisegeschwindigkeit" möglich ist. Etappensieg für Feldner: Seine Klage wurde in der Verhandlung am Mittwoch zumindest nicht abgeschmettert. Ob sie jedoch zulässig ist, will das Gericht am 17. April entscheiden.

Feldner und ein zweiter Kläger, der in der Verhandlung selbst nicht auftrat, haben die Rechtsmittel im März vergangenen Jahres in Absprache mit dem ADFC eingelegt, der als Verband selbst kein Klagerecht hat. Für etliche der insgesamt 24 Klagepunkte, die sich alle auf die schwierige Situation der Fahrradfahrer im Pasinger Zentrum beziehen, konnten mittlerweile bei runden Tischen zwischen den Klägern und der Stadtverwaltung Lösungen gefunden werden. Doch scheint die Kompromissbereitschaft der Behörden nun erschöpft. Peter Geck machte in der Verhandlung im Namen der Vertreter von Kreisverwaltungs-, Planungs- und Baureferat deutlich, das man an einem weiteren runden Tisch nicht interessiert sei.

Bei einem Ortstermin im April wollen sich Richter Wolff und seine Kollegen die neuralgischen Punkte ansehen: Da ist einmal das Radfahrfahrverbot auf der vierspurigen Josef-Felder-Straße (Nordumgehung), das laut Feldner den Radfahrverkehr von Laim nach Obermenzing auf direktem Wege verhindere und die Radler zu umständlichen Umwegen zwinge, da ein vorhandener Radweg nur bis zur Hälfte ausgebaut sei. Das wiederum widerspreche der Straßenverkehrsordnung. "Eine richtlinienkonforme Lösung" wäre laut Kläger, auf der Südseite der Straße einen Zweirichtungsradweg einzurichten, der die Landsberger mit der Lortzingstraße verbindet. Es sei ausgeschlossen, dass ein Bürger die richtlinienkonforme Anordnung von Verkehrsanlagen einklagen könne, klärte Richter Wolff Feldner auf, der sich in der Verhandlung selbst vertrat. Doch gibt es für einen durchgehenden Radweg immerhin einen Lichtstreifen der Hoffnung am Horizont. Vom Bau der U 5 nach Pasing wird auch die Josef-Felder-Straße betroffen sein, im Zuge dessen sollte der durchgehende Radweg angelegt werden, fordert der örtliche Bezirksausschuss. Der will sich auf keine Diskussionen mehr mit dem Fahrradclub einlassen, was den Taxistand an der Südseite des Pasinger Bahnhofs angeht. Dort wurden nachträglich Standplätze eingerichtet, der Radweg vor dem Bahnhof musste unterbrochen werden. Ein Unding laut Feldner. Der ADFC hat auch dazu eine Lösung vorgeschlagen, die einige Taxiplätze kosten würde.

Kläger Feldner zeigt sich enttäuscht, dass die Stadtverwaltung den Vorschlag des Gerichts zu einem runden Tisch abgelehnt hat. Er hofft nun "auf ein eindeutiges Urteil noch vor der Kommunalwahl".

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SZ vom 28.02.2019
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