Pasing:Artikel 14 Grundgesetz

Blutbuche Pfeivestelstraße Pasing

An die 150 Jahre ist die Rotbuche auf dem Gartengrundstück an der Pasinger Pfeivestlstraße. Ihre Fällung ist wohl nicht mehr zu verhindern.

(Foto: Privat)

Warum Baumfällungen in der Waldkolonie nicht zu verhindern sind

Von Jutta Czeguhn, Pasing

Nachbarn, die Mahnwachen vor dem Grundstückszaun halten, eine Bürgerinitiative, die vor dem Gebäude der Unteren Naturschutzbehörde gegen "maßlose Naturzerstörung und Nachverdichtung" protestiert, eine Behörde, die sich genötigt fühlt, in einer öffentlichen Erklärung ihre Entscheidung zu rechtfertigen, Architekten, die sich einer "unglaublichen Hetzkampagne" ausgesetzt sehen und sich auch in gewisser Weise als Opfer des aktuellen Kommunalwahlkampfes sehen. Die geplante Bebauung eines Gartengrundstücks in der Pfeivestlstraße in der Pasinger Waldkolonie ist nur eines von vielen Beispielen in der Stadt, wo Interessen unversöhnlich einander gegenüber stehen. Am Ende aber wird Artikel 14 des Grundgesetzes, der Schutz des Eigentums, zum Tragen kommen. Im Klartext heißt das, dass eine Blutbuche und weitere Großbäume auf dem Areal demnächst gefällt werden.

Wenn nötig, unter Polizeischutz, kündigt Stefan Homner von Architekturbüro Homner und Homner PartGmbB an. Man habe grundsätzlich Verständnis für die Belange der Bürgerinitiative und ihren Einsatz für den Naturschutz, nicht aber für deren Vorgehen. "Wir konnten damals nicht ahnen, was uns entgegenschlagen wird", sagt Homner, als man ihn in seinem Neuhauser Büro besucht. Der genehmigte Bauplan für das Projekt liegt vor ihm auf dem Tisch. Sein Büro hat das mittlere von drei Grundstücken nahe dem Pasinger Stadtpark erworben. Auf dem westlichen Nachbarareal steht eine bewohnte, denkmalgeschützte Villa, die Besitzerin des östlichen Grundstücks lebt in den USA und hat laut Homner kein Interesse an einem Grundstückstausch. Dieser hätte ihnen die Möglichkeit eröffnen können, auf die Baumfällungen zu verzichten und die geplanten drei Villen-Reihenhäuser dort zu realisieren. Auf dem Mittelgrundstück aber sei die nur möglich, wenn Großbäume wie eine Walnuss, eine Fichtengruppe, eine Rosskastanie und vor allem eine etwa 150 Jahre alte Blutbuche gefällt werden. Die Architekten haben Baurecht und Fällgenehmigungen, "alle Stempel", wie sie sagen. Und sie können zwei Stellungnahmen von Baumsachverständigen vorlegen, laut denen es keine Hinweise gebe für das Vorhandensein einer Fledermauskolonie. Letzteres hatte die Bürgerinitiative ins Feld geführt, aus deren Sicht es sich bei der Blutbuche um ein schützenswertes Naturdenkmal handelt. Was die Untere Naturschutzbehörde in ihrer öffentliche Stellungnahme verneint. "Auch wir hätten gerne die Blutbuche erhalten, weshalb wir uns im Sinne des Baumschutzes gerne anders entschieden hätten", heißt es da. Bis zu einem gewissen Grad habe man Verständnis für die Empörung der Bürgerinitiative. "Dieses findet allerdings seine Grenzen in der Diskreditierung der Unteren Naturschutzbehörde und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", ist da zu lesen. Bis zu Beginn der Brutsaison im März haben die Investoren Zeit, um die Fällungen durchzuführen. Die Frage ist, ob dann Ruhe einkehren wird in der Waldkolonie.

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