Der sogenannte Parkhausmord aus dem Jahr 2006 wird möglicherweise neu aufgerollt. Mit einem Beschluss vom 2. Dezember hat das Landgericht Augsburg einen Wiederaufnahmeantrag des wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer verurteilten Benedikt T. zumindest in zwei Punkten für zulässig erklärt, wie es am Mittwoch mitteilte. Sofern die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhebt, werden in einem nicht-öffentlichen Probationsverfahren Zeugen und Sachverständige persönlich angehört, um zu prüfen, ob die von T.’s Anwalt Peter Witting im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten Gründe eine neue Hauptverhandlung rechtfertigen.
Mordfall Böhringer:Wird der Prozess um den Münchner Parkhausmord neu aufgerollt?
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Der Verurteilte Benedikt T. beteuerte stets seine Unschuld am Tod seiner Tante Charlotte Böhringer. Nun hat das Landgericht Augsburg seinen Antrag zur Wiederaufnahme des Prozesses für zulässig erklärt – allerdings nicht in allen Punkten.
Von Joachim Mölter
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