Pandemie:Am Dienstag ins Museum, am Mittwoch ins Kino

Die Corona-Regeln im Landkreis München werden diese Woche schrittweise gelockert

Von Wolfgang Krause

Die Notbremse ist gelöst, aber beim Anfahren ruckelt es noch ein wenig. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München am Sonntag zum fünften Mal in Folge unter 100 lag, sind die nächtliche Ausgangssperre und einige Beschränkungen des öffentlichen Lebens von Dienstag an aufgehoben. Die Öffnung der Außengastronomie und weitere Lockerungen dagegen müssen erst vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Sie treten laut Landratsamt frühestens am Mittwoch in Kraft, wenn das Wetter wieder schlechter wird. Mit dem von vielen ersehnten Biergartenbesuch wird es also vorerst eher nichts. Die aktuellen Corona-Regeln im Überblick:

Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre gilt von diesem Dienstag an im Landkreis nicht mehr.

Bildung

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung sowie Instrumental- und Gesangsunterricht können von diesem Dienstag an unter Einhaltung der jeweiligen Hygienevorgaben wieder in Präsenzform wahrgenommen werden.

Einzelhandel

In den Geschäften, die nicht bisher schon unabhängig von der Inzidenz geöffnet haben, bleibt es beim Prinzip "Click and Meet". Neu ist aber, dass Kunden, die einen Laden mit Termin betreten wollen, dafür von diesem Dienstag an keinen Test mehr brauchen.

Gastronomie

Wenn das Gesundheitsministerium zustimmt, darf die Außengastronomie von Mittwoch an bis 22 Uhr öffnen. Besucher müssen vorher einen Termin buchen und ihre Kontaktdaten erfassen lassen. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test mit negativem Ergebnis erforderlich.

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind von diesem Dienstag an wieder mit Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstands erlaubt, solange eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Paare gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte und genesene Personen.

Kulturstätten

Museen, Gedenkstätten, Schlösser, Tierparks und ähnliche Kultureinrichtungen dürfen von diesem Dienstag an nach Terminbuchung öffnen. Beim Besuch muss eine FFP2-Maske getragen werden. Falls die Genehmigung des Gesundheitsministeriums vorliegt, können am Mittwoch Theater, Konzerthäuser sowie Kinos wieder Besucher einlassen. Diese müssen dort allerdings ein negatives Testergebnis vorlegen.

Schulen

Von diesem Dienstag an findet wieder in allen Schularten Präsenzunterricht statt, soweit dabei der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Falls das nicht möglich ist, ist Wechselunterricht angesagt. Für Grundschüler und einige andere Jahrgangsstufen gilt diese Regelung bereits seit Montag.

Seniorenheime

Die Mitte April erlassene Testpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist von diesem Dienstag an außer Kraft gesetzt. Getestet wird aber weiterhin auf freiwilliger Basis. Sollten es in einzelnen Einrichtungen zu größeren Ausbrüchen kommen, kann die Testpflicht auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder angeordnet werden.

Sport

Sport ist vorerst weiter nur im Freien und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen unter freiem Himmel trainieren. Bei einer Genehmigung durch das Ministerium wäre von Mittwoch an kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Freien erlaubt. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten negativ getestet sind.

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