Im Prozess um einen Bild-Journalisten, der den Kabarettisten Ottfried Fischer mit einem Sex-Video zum Interview genötigt haben soll, erwartete man am Donnerstag einen Zeugen vor dem Münchner Landgericht. Er sollte erklären, wie es war, als er dem Bild-Mitarbeiter Wolf-Ulrich S. das Material gegen ein Informationshonorar von 3500 Euro überlassen hatte.
Das Gericht erhoffte sich von diesem Zeugen, einem Mann aus dem Rotlichtmilieu, Hinweise darauf, ob S. das Video für die übliche Recherche kaufen oder ob er Fischer damit "erpressen" wollte. Fischer jedenfalls hatte angegeben, es so empfunden zu haben. Der in der Schweiz lebende Zeuge erschien jedoch nicht vor Gericht. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er wegen einer Anzeige des Axel-Springer-Verlags der Verhandlung fern bleibe.
Am Dienstag, zwei Tage bevor der Zeuge aussagen sollte, hatte ihn Springer wegen Betrugs angezeigt. Das Video, das unter anderem Ottfried Fischer zeigt, sei nicht verwertbar und somit wertlos für die Bild-Zeitung gewesen, so die Begründung für die Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Der Zeuge soll im Jahr 2009 aber brauchbares Material versprochen haben, zum Beispiel: Fischer "nur" in fröhlicher Runde in einem Bordell und nicht: höchst intim. Für solch einen Film hätte Bild nie Geld ausgegeben, behaupten auch die Verteidiger des angeklagten Redakteurs.
"Bild" fühlt sich "getäuscht"
Man fühle sich "getäuscht", weshalb Springer von dem Zeugen nun auch das gezahlte Info-Honorar zurückfordert. Ottfried Fischers Anwälte, die als Nebenkläger gegen den Bild-Mitarbeiter kämpfen, halten die Anzeige für einen kalkulierten Schachzug.
"Sie hat nur den Zweck, den Zeugen einzuschüchtern und ihn fernzuhalten", so Anwalt Steffen Ufer. Der wahre Grund für das Fernbleiben des Zeugen könnte aber auch damit zu tun haben, dass er angeblich noch Schulden bei Rotlichtkollegen hat.
Ob dieser Zeuge tatsächlich etwas Erhellendes hätte beitragen können, ist fraglich. Seine bisherigen Aussagen waren - vorsichtig ausgedrückt - flatterhaft. Auch andere Zeugen lieferten der Staatsanwaltschaft wohl nicht genügend Material gegen den Bild-Redakteur. Zuletzt wollte die ehemalige Agentin Ottfried Fischers, die in der Video-Sache zwischen dem Schauspieler und der Bild-Redaktion vermittelt hatte, alle Schuld auf sich nehmen. Sie habe Fischer zur Zusammenarbeit mit dem Boulevardblatt aufgefordert, um den Schaden zu begrenzen, so die Hamburgerin.
Angesichts der dünnen Beweislage war das Landgericht Anfang Januar schon zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage bereit. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen aber ein Exempel statuieren. Die Anwälte des Redakteurs geben ebenfalls nicht klein bei. Schon in erster Instanz am Münchner Amtsgericht bekam der Angeklagte einen unmissverständlichen Hinweis. Er solle nichts gestehen, soll auf einem Zettel gestanden haben, der ihm während der Verhandlung gereicht wurde.