Ottfried Fischer gegen "Bild":"Ich hatte eine Heidenangst"

Prozess um Noetigung Ottfried Fischers geht in neue Runde

Neue Runde im Prozess um ein Sexvideo: Zeuge und Nebenkläger Ottfried Fischer kommt in den Gerichtssaal.

(Foto: Lennart Preiss/dapd)

Wurde Ottfried Fischer mit einem Sexvideo von einem "Bild"-Journalisten zu einem Exklusiv-Interview gedrängt - ja oder nein? Bereits zum viertel Mal wird diese Frage nun verhandelt. Der Schauspieler erhebt vor Gericht schwere Vorwürfe gegen die Zeitung, doch ein Ende des Falls ist nicht in Sicht.

Aus dem Landgericht von Anna Fischhaber

Der erste Zeuge an diesem Vormittag ist Publikumsliebling Ottfried Fischer, 59 Jahre alt, etwa 150 Kilo schwer und an Parkinson erkrankt. Sein Gesicht wirkt eingefallen, manchmal sind seine Antworten nur schwer zu verstehen. Seinen Humor scheint der Schauspieler und Kabarettist aber nicht verloren zu haben. Auf die Frage, wo denn das Sexvideo nun sei, um das es an diesem Dienstag vor dem Münchner Landgericht geht, lacht er. Dann sagt Fischer: "Also ich hab's nicht."

Bereits zum vierten Mal wird nun über eben jene pikante Aufnahme aus dem Jahr 2009 verhandelt, die den Bullen von Tölz in seiner Schwabinger Wohnung mit Prostituierten zeigen soll. Aufgeben will in diesem Fall niemand: Nicht Fischer, der nun erneut hinnehmen muss, dass die Öffentlichkeit über seine Bordellbesuche spricht, aber gerne betont: "Pressefreiheit ist keine Erpressungsfreiheit". Und nicht die Bild-Zeitung.

Die sieht ihre Recherchearbeit kriminalisiert und hat diesmal sogar einen ehemaligen Verfassungsrichter mit ins Boot geholt. Der frühere Vizepräsident Winfried Hassemer hat für Springer ein Rechtsgutachten gefertigt, das den angeklagten Journalisten in allen Punkten freispricht. Hassemer hält den Mann für einen "sorgfaltsgemäß handelnden Journalisten".

Das Gutachten ist vor dem Landgericht München jedoch nicht Thema. Klar ist nach diesem Vormittag nur: Es wird nicht der letzte Gerichtstermin zu dieser Affäre sein. Egal, wie dieser Prozess ausgehe, sagt der Vorsitzende Richter bevor die eigentliche Verhandlung beginnt, alle Rechtsfragen könnten hier womöglich nicht abschließend geklärt werden. Es sei nicht auszuschließen, dass sich am Ende das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen muss. Man wolle sich deshalb auf den Sachverhalt konzentrieren.

So richtig einig war sich die Justiz bislang über den Sachverhalt aber auch nicht. Die Anklage wirft dem Bild-Journalisten vor, Fischer mit dem Video zu einem Interview genötigt zu haben. Das Amtsgericht München verurteilte den Reporter deshalb zunächst zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro. Die nächsthöhere Instanz, das Landgericht München I, sprach den Mann wieder frei. Im April hob das Oberlandesgericht den Freispruch wieder auf. "Widersprüchlich und lückenhaft" sei der zustande gekommen. Nun wird vor einer anderen Strafkammer des Münchner Landgerichts neu verhandelt.

Fischer spricht von Existenzangst

Zunächst erscheint an diesem Morgen der angeklagte Journalist, der inzwischen wieder bei Bild arbeitet. Seine schwarzen Haare sind gegelt und akkurat gescheitelt, er wirkt nervös. Zumindest läuft er hinter der Anklagebank auf und ab bis der Prozess beginnt. Glaubt man ihm, hat es nie einen Erpressungsversuch gegeben. Das Video sei für ihn gar nicht verwertbar gewesen - denn so "intime Bilder" habe er nicht erwartet. Er habe sogar angeboten, den Film auszuhändigen.

Fischer, der auch als Nebenkläger auftritt, wird erst zur Zeugenaussage von seinen Anwälten in den Gerichtssaal begleitet. Die zahlreichen Journalisten würdigt er keines Blickes. Ebenso wie den Angeklagten. Ein Anwalt sitzt die ganze Zeit an seiner Seite. Fischer nutzt seinen Auftritt zu schweren Vorwürfen gegen die Bild: "Ich hatte Angst um meine Existenz", sagt er immer wieder. Zwar habe er sich in der Vergangenheit mit Freundinnen gezeigt. Aber: "Meine Freundinnen sind in der Öffentlichkeit in der Regel angezogen." Der Zeitung habe er nur ein Interview gegeben, "weil ich eine Heidenangst hatte vor einer Latte von Artikeln".

Wenn die erscheinen, dann kannst du einpacken, habe ihm die Agentin, die er damals engagierte, gesagt. Nur wenn er kooperiere, verschwinde das Video "im Giftschrank". Er sei nun unter Zugzwang gewesen, sagt Fischer. Denn jeder wisse, dass die Bild eine mächtige Zeitung sei - wenn sie was hätte, würde sie das auch breittreten.

Zeuge erscheint nicht

Die Agentin, die inzwischen nicht mehr für Fischer tätig ist, sagt an diesem Dienstag ebenfalls aus. Sie beteuert allerdings: Es habe keine Interviewforderung gegeben. Und auch nicht die Drohung, das Video zu veröffentlichen. Stattdessen spricht sie von offensiver Medienpolitik. Eine positive Berichterstattung in der Bild-Zeitung sei wichtig gewesen. Und über Fischer sagt sie: "Mir gegenüber hat er nie geäußert, dass er sich erpresst fühlt."

Das Landgericht München kann den Fall an diesem Dienstag nicht klären. Das liegt allerdings nicht an dem Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters oder den verschiedenen Auffassungen, wie denn nun das Interview zustande kam. Es liegt an dem Zeugen, der dem angeklagten Journalisten das Video für ein Informationshonorar von 3000 Euro gegeben haben soll. Er wurde vor ein paar Tagen angeblich noch in Dubai gesehen. In München vor Gericht erscheint er nicht. Der Prozess soll nun Anfang Januar fortgesetzt werden.

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