Fall Teresa Z.:Opfer-Anwalt kritisiert Anklage gegen Prügel-Polizisten

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Teresa Z. wurde am 20. Januar auf der Polizeiwache in der Au von einem Polizeibeamten mit zwei Faustschlägen ins Gesicht schwer verletzt (Foto: Jakob Berr)

"Teilweise unzutreffend und nicht korrekt": Nachdem die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen prügelnden Polizisten erhoben hat, meldet sich der Anwalt des Opfers Teresa Z. zu Wort - und kritisiert die Anklageschrift. Die basiere offensichtlich nur auf den Aussagen der Polizeibeamten.

Von Susi Wimmer

Nachdem die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen einen Polizisten aus der Au wegen der Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt erhoben hat, meldet sich der Anwalt des Opfers Teresa Z. zu Wort. Er kritisiert, dass der in der Anklageschrift geschilderte Sachverhalt "teilweise unzutreffend und nicht korrekt" dargestellt werde. Die Anklage basiere offensichtlich nur "auf den überwiegend synchronen Einlassungen der Polizeibeamten". Die Aussage von Teresa Z. zu dem brutalen Vorgehen der Polizei finde keine Erwähnung.

Was sich am 20. Januar in der Haftzelle der Inspektion 21 genau abgespielt hat, das wird wohl ein Gericht beurteilen müssen. Das Opfer, die 23-jährige Teresa Z. , sagte aus, dass sie mit auf dem Rücken gefesselten Händen seitlich auf einer Pritsche gelegen sei. Fünf bis sieben Beamte hätten sich in der Zelle befunden, ein oder zwei hätten ihre Beine festgehalten. Der 33-Jährige, der am Kopfende stand, hätte zusätzlich noch mit dem Ellenbogen ihren Kopf auf die Pritsche gedrückt. Sie spuckte ihn an, daraufhin habe er ihr kurz hintereinander zwei gezielte Faustschläge ins Gesicht verpasst.

Die Staatsanwaltschaft zitiert in der Anklageerhebung lediglich die Aussage des Polizeibeamten, der behauptet, beruhigend auf die Frau eingeredet zu haben. Plötzlich habe sie eine ruckartige Bewegung mit dem Kopf in seine Richtung gemacht, deshalb habe er durch einen Faustschlag einen befürchteten Kopfstoß abwehren müssen.

"Die Staatsanwaltschaft muss hier kritisch hinschauen", fordert der Landtagsabgeordnete Florian Ritter. Dass Polizeibeamte sehr ähnliche Stellungnahmen zu einem Sachverhalten abgeben, passiere nicht das erste mal. Sollte sich die Version des Opfers als wahr herausstellen, müsse man auch prüfen, ob sich die Beamten der Strafvereitelung im Amt schuldig machen.

Ritter fordert ohnehin eine unabhängige Ermittlungsstelle für Beamtendelikte. Polizei und Staatsanwaltschaft seien zu eng verdrahtet. Und auch das Innenministerium habe sich in dem Fall von Teresa Z. gehörig in die Nesseln gesetzt. "Das ist das eigentliche Problem: Es wird immer so getan, als ob nichts gewesen wäre und es so etwas bei der bayerischen Polizei nicht geben kann."

"Joachim Herrmann: Entschuldigen Sie sich!" Diesen markanten Aufruf stellte ein 20-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen im Februar ins weltweite Netz. Nachdem Herrmann öffentlich im Landtag versucht hatte, Teresa Z. zu diskreditieren, beschloss der 20-Jährige, eine Petition ins Leben zu rufen. Unter www.change.org/de könne jeder seine Unterschrift abgeben und Herrmann zu einer Entschuldigung aufrufen. Denn durch Herrmanns Äußerungen habe man Teresa Z. zum zweifachen Opfer gemacht: durch physische und psychische Gewalt.

© SZ vom 23.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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