Süddeutsche Zeitung

Online-Schwarzmarkt:Anschlag von München: Darknet-Betreiber ist frei

  • Der mutmaßliche Betreiber der größten deutschen Darknet-Plattform ist nach Informationen der Süddeutschen Zeitung Ende vergangenen Jahres freigekommen.
  • Die Eröffnung eines Prozesses könne sich laut Justizkreisen noch hinziehen.
  • Auch der Münchner Attentäter David S. hatte seine Waffe hier gekauft - Hinterbliebenen-Vertreter der Opfer des Anschlags kritisierten die Freilassung.

Von Ronen Steinke, Berlin

Der Mann, der die größte deutsche Darknet-Plattform betrieben haben soll, einen virtuellen Marktplatz für Waffen, Drogen, gestohlene Kreditkartendaten und Falschgeld, ist überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Online-Schwarzmarkt hatte zeitweise 20 000 Mitglieder. Auch der 18-jährige Münchner Amokläufer David S. hatte seine Waffe hier gekauft, bevor er am 22. Juli 2016 neun Menschen erschoss.

Bei dem Betreiber soll es sich um einen Informatikstudenten aus Karlsruhe handeln, den heute 31-jährigen Alexander U. Im vergangenen Juni war er enttarnt worden. Der Student, der sich im Netz "Lucky" nannte, soll über seine Seite "Deutschland im Deep Web" Tausende Geschäfte wie jenes mit dem Münchner Amokläufer ermöglicht haben. Dennoch ist er nach Informationen der Süddeutschen Zeitung bereits Ende des vergangenen Jahres und auf Initiative der Staatsanwaltschaft Mannheim freigekommen.

Das sei angesichts der Schwere der Vorwürfe sehr ungewöhnlich, kritisierte ein Vertreter der Hinterbliebenen, der Münchner Anwalt Yavuz Narin. Nach dem Amoklauf hatte es bereits einen Strafprozess gegen den Verkäufer der Waffe gegeben, den 31-jährigen Philipp K., er war zu sieben Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung in neun und fahrlässiger Körperverletzung in fünfzehn Fällen verurteilt worden. Wie es mit dem Betreiber der ganzen Darknet-Plattform weitergeht, ist dagegen nun offenbar fraglich. Um ihn wegen strafbarer Beihilfe zu belangen, müssen die Ermittler nachweisen, dass er wusste, was die Nutzer auf seiner Plattform trieben. Deshalb könne sich die Eröffnung eines Prozesses noch hinziehen, heißt es in Justizkreisen.

Die Sorge vor einer "Strafbarkeitslücke" in solchen Fällen steht sogar im Koalitionsvertrag von Union und SPD: Falls Darknet-Betreiber nach geltendem Recht unter Berufung auf ihre Ahnungslosigkeit davonkämen, "werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen", um "das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen" zu einem eigenständigen Delikt zu erklären. Im verschlüsselten Teil des Netzes, in dem sich Nutzer anonym bewegen können, sind Administratoren wie "Lucky" oft mythenumwobene Figuren, wie etwa der "Dread Pirate Roberts" in den USA, der bis 2013 den Schwarzmarkt "Silk Road" betrieb. Heute sitzt er eine lebenslange Gefängnisstrafe in Oklahoma ab.

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SZ vom 09.03.2018/huy
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