Die Wiesn-Welt dreht sich bekanntermaßen in ihrem eigenen Universum. Hier ist etwa ein Lederhosen-Mann ohne Bauch wie ein Himmel ohne Sterne. Dass so ein Bierbauch auch gefährlich werden kann, quasi als Tatwaffe verwendet wird, das kann es wirklich nur auf dem Oktoberfest geben. Da setzte sich nämlich während einer Rauferei im Bierzelt ein stämmiger Baden-Württemberger auf einen schmächtigen Niederbayern. Zerquetscht wurde Letzterer natürlich nicht, aber verletzt. Und er klagte gegen seinen Widersacher vor dem Münchner Amtsgericht.
Streitereien auf der Wiesn sind keine Rarität, und so kommt es, dass sich auch die Gerichte in München mit den Gegebenheiten dort häufiger beschäftigen müssen. Gerade im Zivilrecht kann ein Klageweg Zeit in Anspruch nehmen, und so kam es, dass das Amtsgericht München den Vorfall aus dem Jahr 2022 kürzlich auf den Tisch bekam.
Angereist waren zur Wiesn in jenem Jahr: ein Baden-Württemberger sowie ein eher untersetzter Mann aus Niederbayern. Der Abend war schon fortgeschritten und man darf wohl vermuten, dass auch Alkohol getrunken wurde, als sich laut Gericht „eine körperliche Auseinandersetzung“ im Festzelt Ochsenbraterei entspann.
Wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung schreibt, wurde der Mann aus Niederbayern im Verlauf der Rauferei zu Boden geschubst. Und dann folgte die Tathandlung: Der Baden-Württemberger setzte sich mit seinem ganzen Lebendgewicht auf den Oberkörper des Niederbayern und hockte dort etwa ein bis zwei Minuten.
„Reine Notwehr“ sei das gewesen, behauptete der Baden-Württemberger vor Gericht, er sei zuvor von dem anderen angegriffen worden. Und um eine weitere Attacke zu verhindern, sei er eben auf dem anderen sitzen geblieben.
Einen blauen Fleck am rechten Oberarm und einen Bruch des linken kleinen Fingers habe er erlitten, erklärte der Kläger in der Verhandlung. Zudem leide er unter fortdauernden Schmerzen, Schwellungen sowie Bewegungseinschränkungen des kleinen Fingers. Sein Arzt habe gesagt, dass die Entstehung einer Arthrose am kleinen Finger durch die Verletzung wahrscheinlich sei. Daher forderte der Niederbayer Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro.
Das Gericht hörte sich beide Seiten an und stellte erst einmal fest, dass die „Tathandlung“ identisch geschildert wurde und somit nicht infrage stehe. Aber kann ein kräftiger Körper quasi als „Tatwaffe“ eingesetzt werden? Durchaus, befand das Gericht. Im Urteil heißt es: „Das bewusste Niedersetzen des Beklagten, der über eine stämmige körperliche Konstitution verfügt, auf der Brust und dem Oberkörperbereich des am Boden liegenden, deutlich schmäleren Klägers, stelle einen unmittelbaren und intensiven Eingriff in dessen körperliche Sphäre dar.“ Nach allgemeiner Lebenserfahrung erzeuge dieses Gewicht „erheblichen physischen Druck und damit einhergehende Schmerzen“.
Was den kleinen Finger anbelangt, so gab das Gericht dem Kläger nicht die ganze Hand, also recht. Denn der Niederbayern war bereits vor der Rauferei im Wirtsgarten in eine Rangelei verwickelt und wollte dort schlichten, wie er sagte. Er selbst habe die Verletzung erst bei der Anzeigenerstattung bei der Polizei bemerkt.
So sprach das Gericht am Ende dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu, was heuer etwa 32 Mass Wiesnbier gleichkommt. Wobei man nicht weiß, ob der Niederbayer heuer wieder gen München reist.
Hinweise der Redaktion: Herkunft des Klägers und des Beklagten wurden in einer früheren Version vertauscht. Wir haben den Fehler korrigiert.

