Urteil am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:Gerichtsentscheidung: Kein Herzkasperlzelt auf dem Oktoberfest

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Das Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn. (Foto: Stephan Rumpf)

Mit einer Klage wollte der Betreiber doch noch einen Platz auf der Oidn Wiesn bekommen – und scheiterte. Münchens Oktoberfest-Chef sieht darin „keinen Verlust an Kultur“.

Mit einer Klage haben die Wirte des Herzkasperlzelts versucht, sich einen Platz auf der Oidn Wiesn zu erstreiten. Doch ohne Erfolg: Sie scheiterten vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), wie das Gericht am Freitag mitteilte. Damit wird statt des Herzkasperlzelts erstmals das Zelt Boandlkramerei auf der Oidn Wiesn stehen. Die Stadt hatte dessen Betreiber den Zuschlag erteilt.

Die Entscheidung der Stadt sei rechtmäßig, urteilte der VGH nun. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits den Eilantrag der Herzkasperl-Wirte abgelehnt, die dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegten. Die Wirte argumentierten, die Bewerbung des Konkurrenten hätte nicht berücksichtigt werden dürfen, da sie den Kulturkriterien des Stadtrats für ein Musikantenzelt nicht genügte.

Die Boandlkramerei hatte dennoch im Vergabeverfahren mehr Punkte erzielt – und wurde deshalb statt des Herzkasperlzelts zugelassen. Nach Bewertung anhand von dreizehn Kriterien habe das Herzkasperlzelt 214 Punkte erreicht, die Boandlkramerei 242 Punkte, teilte der VGH nun mit. Zwar müsse ein Bewerber für das Musikantenzelt einen Entwurf für das Kulturprogramm vorlegen, unter anderem mit einer Tageskapelle, einer musikalischen oder tänzerischen Aktion am Nachmittag und einem abendlichen Highlight, erläuterte der VGH weiter. Anders als der klagende Wirt vorgetragen hatte, sei den Anmeldebedingungen aber nicht zu entnehmen, dass die Musik- und Tanzbeiträge der genannten Künstler bereits verbindlich sein müssten.

Die Ausschreibung ziele nicht auf die Festschreibung namentlich benannter Gruppen, sondern auf eine bestimmte Charakteristik des Musikprogramms. Das entspreche der Beschlusslage des Stadtrats, wie sie seit der Oidn Wiesn 2013 bestehe.

„Diese Bewertungskriterien hätte man schon längst ändern müssen“, wettert der Vorsitzende des Festrings, Karl-Heinz Knoll, der die Oide Wiesn mit erfunden hatte. Den Gerichten könne man nichts ankreiden, aber der Stadt. Die habe dem Gericht mitgeteilt, dass das Musikprogramm nicht entscheidend sei, dass man sich sehr wohl auch mit einem fiktiven Programm bewerben könne. „Das ist ja hanebüchen“, schimpft Knoll, „da bewirbst dich mit einem Superstar, und kommen tut dann ein Amateur.“ Bei den Auswahlkriterien werde das Kulturprogramm völlig unterbewertet. „Da tut sich die Stadt keinen Gefallen damit.“

Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) sagte, es sei nicht Aufgabe des seit Jahren bewährten Punktesystems, Erbhöfe zu kreieren. Musikgruppen könnten auch in einem anderen Zelt auftreten. „Ich sehe keinen Verlust an Kultur. Ich sehe, dass es ums Geld geht.“

Das Herzkasperlzelt gibt es seit der ersten Oidn Wiesn 2010, die mit den 200-Jahr-Feiern des Oktoberfests entstand und mit historischen Fahrgeschäften sehr beliebt ist. Markenzeichen des Zelts ist eine junge weiterentwickelte Volksmusik und ein Tanzboden. Der Wirt der Boandlkramerei hatte versprochen, es werde auch bei ihm die beliebte Volksmusikszene der gegenwärtigen Strömung geben, er wolle gezielt den Nachwuchs fördern. Das Wirtsehepaar Schöninger, das die Boandlkramerei betreiben wird, erklärte nach dem Urteil, dass man „die Vorwürfe der fehlenden Qualität des eigenen Programms in keiner Weise nachvollziehen“ könne. „Wir bieten die gesamte Bandbreite der aktuellen Volksmusikszene mit Künstlern und Gruppen höchster Qualität“, so die Betreiber.

Im Rahmen des Eilverfahrens, das von seiner Zielsetzung her schnelle Entscheidungen ermöglicht, „ist mit der Beschwerdeentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der Rechtsweg nun ausgeschöpft“, erklärt VGH-Pressesprecher Florian Schlämmer.

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