Prozess um Oktoberfest:Die Wiesn ist nicht in der Wüste

Prozess um Oktoberfest: Nicht zulässig: Die Dubai-Festveranstalter dürfen nicht mit diesem Logo werben.

Nicht zulässig: Die Dubai-Festveranstalter dürfen nicht mit diesem Logo werben.

(Foto: Privat)

Die Veranstalter eines Volksfestes in Dubai erleiden vor Gericht Schiffbruch. Sie dürfen nicht länger damit werben, dass das Münchner Oktoberfest in das Emirat umsiedelt.

Von Franz Kotteder

Ein klarer Sieg für die Stadt vor Gericht: Die Veranstalter eines noch immer geplanten Oktoberfests in Dubai dürfen nicht mehr damit werben, dass die Wiesn in die Wüste umzieht. Denn das hatten sie suggeriert, als das Oktoberfest 2020 zum ersten Mal wegen Corona abgesagt werden musste. Zu Beginn des Jahres 2021 waren die beiden Hauptorganisatoren, der ehemalige Münchner Szenewirt Dirk Ippen und der Berliner Schausteller Charles Blume, in Dubai auf die Idee gekommen, die Wiesn einfach in das Emirat zu verlegen. Schließlich würde ungefähr zur gleichen Zeit auch die Weltausstellung dort stattfinden, für ausreichend Besucher wäre also gesorgt. In Dubai könne man mit noch mehr und noch größeren Zelten Monat für Monat vier Millionen Gäste bedienen, denn selbstverständlich sollte die Dubai-Wiesn auch noch länger dauern als lächerliche 16 Tage.

Die Vorab-Werbung der Initiatoren rief aber dann die Stadtverwaltung auf den Plan. Wiesn-Chef und Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) ließ die Sache von seinen Juristen überprüfen und klagte gegen die Betreiberfirma. In der ersten Instanz bekam die Stadt im Juni 2021 recht, die Berufungsverhandlung vor dem 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München fand nun am Donnerstagmittag statt.

Nach knapp zwei Stunden gaben die Initiatoren der Dubai-Wiesn schließlich eine umfangreiche Unterlassungserklärung zu Protokoll. Demnach werden sie nicht mehr mit den Begriffen "Oktoberfest", "Oktoberfest Dubai" oder "Dubai Oktoberfest" werben, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, die Wiesn würde nach Dubai umziehen.

Auch ein Logo mit Masskrug, Wolkenkratzer und Riesenrad sowie der Aufschrift "Oktoberfest goes Dubai" soll nicht mehr zum Einsatz kommen, ebenso wie eine Reihe von Bildern vom Münchner Oktoberfest, die mit Dubai verknüpft werden und ebenso den Eindruck erwecken, die Wiesn finde künftig dort statt. Besonders schmerzhaft für Ippen und Blume: Sie mussten sich bei Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe bereit erklären, deren Höhe die Stadt nach billigem Ermessen bestimmen kann. Das Gericht erklärte den Rechtsstreit damit für erledigt.

Ob das Wiesn-Plagiat in der Wüste stattfindet, ist noch nicht klar

Wiesn-Chef Baumgärtner begrüßte den Spruch des Oberlandesgerichts ausdrücklich. "Es steckt Nachahmern, die die Marke des Münchner Oktoberfests für ihre eigenen wirtschaftlichen Zwecke ausbeuten, deutliche Grenzen", sagte er, "Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen". Die Stadt betreibe für die Wiesn "einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand" und werde daher alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmaliges und ursprüngliches Münchner Original zu schützen.

Ob das Wiesn-Plagiat in der Wüste, dessen Eröffnung eigentlich bereits für den September 2021 geplant war und immer wieder verschoben wurde, überhaupt stattfinden wird, ist bislang noch unklar. Den Organisatoren sind mittlerweile bereits zwei Mitgesellschafter und weitere Investoren abgesprungen.

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