Polizeikontrolle zum Oktoberfest:Jens Lehmann betrunken im Auto erwischt

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Jens Lehmann bei einem früheren Wiesnbesuch. (Foto: Alexander Pohl /imago images/Pacific Press Agenc)

Der Ex-Nationaltorwart soll nach der Wiesn wegen „auffälligen Fahrverhaltens“ der Polizei ins Auge gestochen sein. Nun wird ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr, sein Führerschein wurde sichergestellt – und das kurz vor seinem Gerichtstermin am Freitag.

Von Susi Wimmer

Als Torwart der deutschen Nationalmannschaft hielt Jens Lehmann jahrelang den „Kasten“ so gut es ging sauber, privat allerdings hat der heute 54-Jährige immer wieder Dreck am Stecken, wie man in Bayern so schön sagt. Das jüngste Beispiel: Montagnacht wurde Lehmann „aufgrund auffälligen Fahrverhaltens“ nach einem Wiesn-Besuch von der Polizei kontrolliert. Jetzt hat er ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr am Hals.

Staatsanwältin Juliane Grotz berichtet, dass man „Herrn Lehmann“ gegen 1.30 Uhr in der Münchner Innenstadt einer Polizeikontrolle unterzogen habe. Den Beamten soll dabei „deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang“ aufgefallen sein. Es könnte auch die Vermutung nahe liegen, dass Jens Lehmann so betrunken war, dass er nicht mehr ins Röhrchen blasen konnte.

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Zumindest heißt es seitens der Staatsanwaltschaft, dass ein Atemalkoholtest kein verwertbares Ergebnis erbracht habe. „Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt“, sagt Staatsanwältin Grotz. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung stehe noch aus. Wie die Bild berichtet, soll Lehmann an dem Abend auf dem Oktoberfest gefeiert und einige Biere getrunken haben. Dass zur Wiesn-Zeit vermehrt Alkoholkontrollen durch die Polizei stattfinden, scheint sich doch nicht überall herumgesprochen zu haben.

Dass Jens Lehmann Schwierigkeiten mit der Justiz hat, ist nicht neu. Es gab bereits Verfahren gegen ihn wegen Rüpeleien im Verkehr, Beleidigungen, Handy am Steuer oder weil er sich im Parkhaus am Flughafen mit seinem Wagen ohne zu bezahlen durch die Schranke gemogelt hatte. Und, weil der frühere Profi mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn durchtrennt hatte, um einen besseren Blick auf den Starnberger See zu haben.

Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den ehemaligen Keeper deshalb wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs zu 210 Tagessätzen à 2000 Euro, also 420 000 Euro. Lehmann und auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen das Urteil in Berufung – also wird ab kommenden Freitag erneut verhandelt gegen Lehmann, diesmal vor dem Landgericht München II.

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