Süddeutsche Zeitung

Oktoberfest:Die Wiesn gehört jetzt München

  • Das größte Volksfest der Welt ist ab sofort rechtlich geschützt.
  • Das Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO), also das Amt für geistiges Eigentum, hat mit Wirkung zum 13. September die Wiesn als Wortmarke eingetragen.

Von Franz Kotteder

Sollte irgendjemand vorgehabt haben, ein neues Waschmittel namens "Wiesn" auf den Markt zu bringen, dann hat er jetzt Pech gehabt. Denn seit Donnerstag ist "Wiesn" ein europaweit geschützter Begriff. Das Intellectual Property Office der Europäischen Union (EUIPO), also das Amt für geistiges Eigentum, hat mit Wirkung zum 13. September die Wiesn als Wortmarke eingetragen, sie bleibt nun mindestens bis Ende 2025 geschützt. Das liegt daran, dass die zehnjährige Schutzfrist vom Tag des Antrags beim europäischen Markenamt an gerechnet wird, und die Stadt hatte ihn über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bereits Ende 2015 gestellt.

Damit geht eine lange Geschichte für die Stadt nun erfolgreich zu Ende, und es ist schon vorherzusehen, dass auch der Begriff "Oktoberfest" vermutlich demnächst auf europäischer Ebene geschützt sein wird. Denn auch das hat die Stadt beim EUIPO beantragt; dort dauert das Verfahren aber noch an. Vor einigen Jahren war die Stadt allerdings mit dem Versuch gescheitert, den Namen Oktoberfest beim Deutschen Patent- und Markenamt für sich zu reklamieren. Die Behörde war der Auffassung, das Wort allein sei nicht schutzfähig, weil zu allgemein.

Es gehe nicht darum, andere zu schröpfen

Daraufhin beauftragte das städtische Referat für Arbeit und Wirtschaft, das auch als Veranstalter für das Oktoberfest zuständig ist, die Münchner Anwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel, die infrage kommenden Begriffe dann eben auf europäischer Ebene schützen zu lassen. Hintergrund ist, dass vor zwei Jahren das EU-Markenrecht geändert worden und es seither einfacher und billiger ist, Markenschutz zu beantragen. Die Stadt wollte aber natürlich nicht, dass irgendwelche Private sich die Begriffe "Wiesn" oder "Oktoberfest" schützen ließen - und dann womöglich von der Stadt auch noch Lizenzgebühren verlangten. Außerdem wollte man den guten Namen des größten Volksfests der Welt bewahren. Es gehe ihm darum, sagte Josef Schmid (CSU), Wirtschaftsreferent und Zweiter Bürgermeister, die Wiesn "als einmalige und ursprüngliche Münchner Veranstaltung zu schützen". Missbrauch durch Dritte gelte es zu vermeiden, schließlich bedeute das Oktoberfest für die Stadt einen "erheblichen, auch finanziellen Aufwand". Andere profitierten davon, ohne auch nur einen Cent an Lizenzgebühren zu bezahlen.

Nun kann die Stadt theoretisch selbst absahnen, möchte man meinen - bei allen, die mit dem Begriff Wiesn Geld verdienen. Bislang haben ihre Vertreter aber immer abgewunken: Es gehe nicht darum, andere zu schröpfen, man wolle lediglich eine Handhabe, um Missbrauch zu verhindern. Außerdem erstreckt sich der nun europaweit eingetragene Schutz lediglich auf sechs von 45 möglichen Kategorien. Darunter befinden sich jede Menge Produkte oder Dienstleistungen, die sowieso kaum jemand irgendwie mit der Wiesn in Verbindung bringen würde, etwa Mobilfunk, kodierte Telefonkarten oder auch Abfallwirtschaft und Geldautomaten.

Wiesn-Chef Josef Schmid kommentierte die Eintragung des Markenrechts am Donnerstag noch nicht. Man wolle erst die Einschätzung der Kanzlei abwarten, bevor man sich äußere, so seine Sprecherin Andrea Steiler.

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Quelle:
SZ vom 14.09.2018/smb
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