Die Boandlkramerei wehrt sich gegen den Vorwurf, sie habe den Stadtrat getäuscht, indem sie in ihrer Bewerbung für das Musikantenzelt auf der Oidn Wiesn einen Programmentwurf mit Gruppen vorgelegt hatte, die von ihr noch gar nicht angefragt worden waren. Die Betreiber des unterlegenen Herzkasperlzelts hatten, wie berichtet, gegen ihre Nichtzulassung geklagt und zuletzt auch angeführt, der Konkurrent Boandlkramerei habe seine Zulassung auch „durch Vorspiegelung wahrheitswidriger Tatsachen“ erreicht. Eine Reihe eidesstattlicher Versicherungen von Musikern, die das belegen sollten, legten die Anwälte ebenfalls vor.
Nun schlägt die Boandlkramerei mit ihren Anwälten, der Kanzlei Messerschmidt und Kollegen, zurück. Peter und Petra Schöniger, die Festwirte der Boandlkramerei, hätten die Stadt „bei der Bewerbung zu keinem Zeitpunkt getäuscht“, heißt es in der Pressemitteilung der Rechtsanwälte. „Wir haben unseren Antrag nach bestem Wissen und Gewissen mit einem Entwurf des geplanten Programms eingereicht“, wird Peter Schöniger zitiert, „dass dann – auch unter dem Eindruck der öffentlichen Diskussion um das Herzkasperlzelt – nicht alle gewünschten Musiker zusagen, liegt nicht in unserer Macht.“ Die Anwälte des Herzkasperlzelts hatten angeführt, dass eine Reihe von Musikern bis zum Ende der Bewerbungsfrist entweder gar nicht angefragt worden waren oder bereits abgesagt hatten, aber dennoch im Programmentwurf vorkamen.
Die Boandlkramerei-Anwälte fordern nun im Gegenzug von der Stadt, „das Herzkasperlzelt vom Bewerbungsverfahren auszuschließen, soweit es sich tatsächlich so verhält, dass man sich nur mit einem fest vereinbarten Programm bewerben darf“. Denn auch das Herzkasperlzelt habe lediglich einen Entwurf vorgelegt, der „im Übrigen deutlich weniger ausgefeilt ausfällt als der Antrag der Familie Schöniger“. Der in der Öffentlichkeit ausgetragene Streit beschädige vor allem die Volksmusikszene, heißt es weiter.