Die Erleichterung an diesem Donnerstag ist spürbar. Im Münchner Rathaus, bei den Wiesnwirten, bei den Brauereien, bei Beschäftigten, Lieferanten, Dienstleistern. Und bei all jenen, die in den vergangenen Wochen befürchtet hatten, ein juristischer Streit um zwei Festzelte und eine europaweite Ausschreibung könnte die Vorbereitungen für die Wiesn völlig durcheinanderbringen und sogar das gesamte Oktoberfest in seiner bisherigen Form gefährden. Mit einer Eilentscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) jetzt das bislang geltende Zuschlagsverbot aufgehoben. Die Stadt München darf nun Verträge mit der Familie Schottenhamel und der Paulaner-Brauerei über ihre jeweiligen Festhallen schließen. Der Aufbau kann damit plangemäß am 29. Juni starten. Das Oktoberfest ist damit praktisch gesichert, allerdings nur für dieses Jahr.
„Ein guter Tag für München“, mit diesen Worten lässt sich Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) zitieren. Wiesnwirt Christian Schottenhamel sagt: „Es freut uns sehr, dass das Gericht so entschieden hat.“ Und Lorenz Stiftl, der zum ersten Mal die Paulaner-Festhalle betreiben wird und trotzdem einer der zentralen Personen in dem Rechtsstreit geworden ist, lässt verlauten: „Uns allen fiel ein großer Stein vom Herzen.“
Wiesnstadträtin Anja Berger spricht vom Personal auf der Wiesn, das nun Planungssicherheit habe, ebenso wie all diejenigen, die bereits Tische reserviert hätten; Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) von gewachsener Festkultur und der klaren Identität der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest. Noch weiter geht der bayerische Hotel- und Gaststättenverband. Dieser jubelt in einer Pressemitteilung, die Wiesn-Identität bleibe nun erhalten.
Juristisch betrachtet ist die Sache allerdings deutlich komplizierter. Der Beschluss, den das Bayerische Oberste Landesgericht gefasst hat, bezieht sich rein auf das Oktoberfest 2026, das nun wie geplant abgehalten werden kann. In der Hauptsache, ob die Wiesnzelte europaweit ausgeschrieben werden müssen oder ob die Stadt ihre bisherige Vergabepraxis beibehalten kann, ist ausdrücklich nicht entschieden. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung, deren Ausgang völlig offen sei, ist vom Gericht zu erfahren.
Aber genau um diesen Punkt geht es in den juristischen Auseinandersetzungen, die der Wirt und Unternehmer Alexander Egger mit seinen Anwälten angestoßen hat. Egger will selbst ein großes Wiesnzelt betreiben, sieht aber im Moment keine Chance dafür. Weil die Brauereien bisher ihre Wirte selbst vorschlagen, wie im Fall der Paulaner-Festhalle eben neuerdings Lorenz und Christine Stiftl. Bei sogenannten Wirtezelten, wie bei dem der Familie Schottenhamel, ist das Verfahren anders: Die Gastronomen bewerben sich jedes Jahr aufs Neue und werden nach einem Punktesystem bewertet, das wiederum Egger für nicht ausreichend transparent hält.
Sind Verträge mit Brauereien und Wirten europaweit auszuschreibende Dienstleistungskonzessionen?
Er und seine Anwälte zeigen sich überzeugt, dass auf dem Oktoberfest längst zu hohe Umsätze gefahren werden, um es noch nach Kommunalrecht vergeben zu dürfen. Er hält sämtliche Verträge, die die Stadt mit den großen Beschickern, also Brauereien und Wiesnwirten schließt, für europaweit auszuschreibende Dienstleistungskonzessionen und hat, praktisch exemplarisch, dabei das Schottenhamel-Zelt als ältestes und attraktivstes sowie die Paulaner-Festhalle in den Streit eingebracht.
Der Streit war zunächst bei der Vergabekammer der Regierung von Oberbayern gelandet. Die wies einen entsprechenden Nachprüfungsantrag von Egger und seinen Anwälten zurück. Dagegen legten die Juristen des Wirts Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein – mit dem Effekt, dass bis zur jetzigen Eilentscheidung des Gerichts weder die Schottenhamels noch Stiftl und die Paulaner-Brauerei ihre Verträge mit der Stadt unterzeichnen und ihren Zeltaufbau verbindlich beauftragen konnten. Diese Unsicherheit ist nun beendet – jedenfalls für die Wiesn 2026.
Egger und seine Anwälte respektieren die Entscheidung des Gerichts zwar in einer Pressemitteilung, betonen auch, ihr Ziel sei es nie gewesen, den Aufbau von Festzelten zu blockieren. Es gehe ihnen lediglich um die grundsätzliche Frage, nach welchem rechtlichen Maßstab die begehrten Standplätze für große Festzelte vergeben werden müssten. Das sei der Gegenstand des Verfahrens – und genau darüber sei noch nicht entschieden. Aus gutem Grund: Das Gericht sieht wegen der Besonderheiten des Falles es als nicht maßgeblich an, ob die sofortige Beschwerde Aussicht auf Erfolg habe oder nicht. Eine europaweite Ausschreibung, sofern erforderlich, sei in der Kürze der Zeit bis zum Beginn des Oktoberfests am 19. September nicht machbar – ebenso wenig wie ein möglicher Zuschlag für Egger in einem solchen Vergabeverfahren zu erreichen sei.

Für Egger und seine Anwälte sei diese Entscheidung daher auch nicht das Ende des Verfahrens und auch keine Vorentscheidung in der Sache, betonen sie. Im Mittelpunkt stehe für sie die Klärung, ob die Vergabe der Standplätze für die großen Zelte grundsätzlich nach den Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts zu erfolgen habe: „Wir möchten eine gerichtliche Klärung, damit die begehrten Festzeltplätze künftig unter Wahrung der traditionellen Aspekte in einem transparenten, objektiv nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden“, sagt Egger.
Der Rechtsstreit geht also weiter. Notfalls solle er vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden, lassen auch seine Anwälte wissen. Für die Stadt könnte dies noch unangenehme finanzielle Folgen haben: Sollten die Gerichte eine europaweite Ausschreibungspflicht feststellen, könnten Egger und seine Anwälte Schadenersatz von der Stadt fordern, weil in diesem Jahr genau dies nicht eingehalten worden ist. Dort nimmt man diese Aussicht aber gelassen und beruft sich auf einen Wortlaut aus dem Gerichtsbeschluss: „Das bloße rechtliche Interesse der Antragstellerin, eine aus ihrer Sicht vergaberechtswidrige Zuteilung der beiden streitgegenständlichen Standplätze zu verhindern, muss gegenüber dem Interesse der Antragsgegnerin zurücktreten.“
Für die Stadt, die Wirte und die Brauereien zählt deshalb zunächst nur eines: Mit dem Aufbau der Wiesn kann jetzt begonnen werden, das Oktoberfest 2026 ist gesichert. Der eigentliche Streit um die Zukunft der Wiesn geht allerdings weiter.

