OktoberfestWas in diesem Jahr gegen „Upskirting“ auf dem Teufelsrad unternommen wird

Lesezeit: 3 Min.

Wer sich aufs Teufelsrad wagt, lässt sich dabei auch gerne von Freunden oder Familie filmen und fotografieren. Im vergangen Jahr sorgten jedoch auch Spannervideos für große Aufregung.
Wer sich aufs Teufelsrad wagt, lässt sich dabei auch gerne von Freunden oder Familie filmen und fotografieren. Im vergangen Jahr sorgten jedoch auch Spannervideos für große Aufregung.
Florian Peljak

Von der Wiesn-Attraktion landeten 2024 Videos im Netz, bei denen unter den Rock gefilmt worden war. Was ist aus den Fällen geworden? Und lässt sich eine Wiederholung verhindern?

Von Katharina Haase

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Das Teufelsrad gehört zu den traditionsreichsten und beliebtesten Attraktionen auf dem Oktoberfest. Auf einer immer schnelleren Drehscheibe versuchen die Mitfahrenden so lange wie möglich sitzenzubleiben, bis sie irgendwann doch davon rutschen. Ein Spaß für alle auf der Scheibe – und fürs Publikum. Im vergangenen Jahr jedoch überschattete ein Skandal das Vergnügen. Mehrere Männer, so der Vorwurf, hätten Frauen, die auf dem Rad mitfuhren, mit Kameras unter den Rock gefilmt und das Material später online veröffentlicht.

Clips mit Namen wie „Umwerfende, heiße Mädchen im Teufelsrad“ tauchten auf der Videoplattform Youtube auf und generierten teils Millionen Klicks. Der Fachausdruck für das heimliche Unter-den-Rock-Filmen – ohne Erlaubnis der Gefilmten und mit Fokus auf intime Körperstellen – lautet „Upskirting“ und gilt seit 2021 in Deutschland als strafbares Sexualdelikt.

Die Betreiber des Teufelsrads reagierten damals umgehend. Schutzmaßnahmen wurden getroffen, Anzeigen gestellt, Youtube sperrte einen Account, auf dem eine Vielzahl besagter Videos zu sehen war. Doch hat sich das Problem dadurch erledigt? Was ist seitdem passiert? Und wie können solche Aufnahmen künftig verhindert werden?

Fest steht, das Teufelsrad wird auch heuer wieder auf der Wiesn stehen. Die Chefin, Elisabeth Polaczy, zeigt sich beim Telefonat mit der SZ durchaus sensibilisiert für das „Upskirting“-Problem. „Wir sind sehr darauf bedacht, dass so was künftig nicht nochmal passiert“, sagt Polaczy. Frauen sollten jedoch auf keinen Fall auf das Teufelsrad steigen, sofern sie unter dem Dirndl lediglich Unterwäsche trügen. An alle, die doch spontan die Lust auf eine Mitfahrt packt, will Polaczy auch in diesem Jahr wieder Radlerhosen verschenken, damit zumindest ein Teil der Beine bedeckt bleibt.

Auf Schildern werden Besucher der Attraktion darauf hingewiesen, dass das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren Erlaubnis nicht gestattet ist. Eine schwer überprüfbare Regel, wie auch Elisabeth Polaczy zugibt. Ebenso wie das im vergangenen Jahr angedrohte Hausverbot für Personen, die beim Filmen verbotener Aufnahmen erwischt würden. „Da gehen jeden Tag so viele Menschen rein und raus, da kann man sich nicht jeden einzeln merken.“

Das Filmen und Fotografieren auf dem Teufelsrad generell zu verbieten, sei jedoch keine Option – und rechtlich wohl gar nicht möglich. Schließlich könne man Freunde und Familie der Mitfahrenden kaum davon abhalten, den Gaudi-Moment mit der Kamera festzuhalten. Zudem seien nicht alle Aufnahmen immer gleich strafbar. „Im vergangenen Jahr hat eine Besucherin immer wieder wegen angeblich verdächtiger Personen die Polizei gerufen. Die betreffenden Geräte wurden dann überprüft – aber etwas Verbotenes gefunden wurde nie.“

Wann eine Aufnahme von einer Fahrt auf dem Teufelsrad strafbar ist

Tatsächlich gibt es bei der Staatsanwaltschaft München derzeit kein laufendes Verfahren mehr zum Thema „Upskirting“ auf dem Teufelsrad, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Zudem sei es „im vergangenen Jahr in keinem der geführten Verfahren, die das Teufelsrad betreffen“, zu einer Anklage gekommen. Lediglich in einem Fall habe man wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Fotografien gegen einen unbekannten Täter ermittelt. Ein Verdächtiger konnte jedoch nicht ausfindig gemacht werden. Das Verfahren wurde eingestellt.

Grundsätzlich könne die Staatsanwaltschaft auch gegen Betreiber von Websites vorgehen, auf denen strafbares Material zu sehen ist. „Wir sind jedoch auf entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung, insbesondere auf Strafanzeigen durch die Geschädigten etwaiger Straftaten, angewiesen“, heißt es in der schriftlichen Antwort der Staatsanwaltschaft. Tatsächlich sei bei Veröffentlichung von Bildmaterial mit Besuchern des Teufelsrads nicht zwangsläufig von strafbarem Verhalten auszugehen, solange die lediglich den üblichen Ablauf der Fahrt mit dem Teufelsrad zeigten.

Um einen Straftatbestand zu erfüllen, müsste ein entsprechender Antrag durch Personen gestellt werden, die sich durch die Aufnahmen in besonderer Weise erniedrigt sähen, also durch die Geschädigten. Selbst eingreifen könne die Polizei, wenn auf den Bildern „ganz oder teilweise unbekleidete Genitalien oder Gesäße von Personen, insbesondere von Kindern oder Jugendlichen“ gezeigt würden. Mit einer Strafverfolgung müssten dann sowohl die Urheber des Bildmaterials rechnen, als auch jene, auf deren Website diese Bilder veröffentlicht werden.

Wie Youtube und vor allem auch das Kurzvideo-Portal Tiktok mit solchen Fällen künftig umgehen werden und ob auf den Websites eventuell auch präventive Automatismen ein Hochladen des Materials verhindern würden, wie es beispielsweise bei Nacktaufnahmen der Fall ist, ist nicht bekannt. Beide Portale ließen eine Anfrage der SZ unbeantwortet.

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