Mit der Firma aufs OktoberfestDarf man sich krankmelden, wenn man einen Kater hat?

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Feiern mit Kollegen kann Spaß machen – solange man dabei ein paar Dinge beachtet. 
Feiern mit Kollegen kann Spaß machen – solange man dabei ein paar Dinge beachtet.  (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Firmenwiesn birgt Stolperfallen für Kollegen, Chefinnen und Vorgesetzte. Anwalt Thomas Etzel gibt Tipps und sagt: „Die Wiesn ist kein arbeitsrechtsfreier Raum, Alkohol hin oder her.“

Interview von Linus Freymark

Nur ein paar Hundert Meter Luftlinie sind es von Thomas Etzels Kanzlei bis zur Theresienwiese. Und so ist der Rechtsanwalt, der sich unter anderem mit Arbeitsrecht befasst, allein schon deshalb einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, was Vorgesetzte und Mitarbeiter beim gemeinsamen Wiesnbesuch beachten müssen. Eine Pflicht für Lederhose und Dirndl gebe es nicht, sagt der Jurist. Tätlichkeiten jeglicher Art sollte man hingegen nach Möglichkeit unterlassen. Ein Gespräch über Kollegen im Hawaii-Hemd, betrunkene Vorgesetzte und  so manche Stolperfallen.

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SZ PlusVon Katharina Haase

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