Süddeutsche Zeitung

Ohne Führerschein:16-Jähriger fährt betrunken Auto - und ruft versehentlich Polizei an

Lesezeit: 2 min

Von Bernhard Hiergeist

Der Mensch neigt dazu, Quatsch zu machen, wenn er betrunken ist. Zum Glück hat er meistens Freunde, Verwandte und Bekannte, die ihn und andere vor Schlimmerem bewahren. Oder die er dann zumindest anrufen kann, wenn er merkt: Irgendwie hab' ich die Situation nicht mehr ganz im Griff.

Ob es eine solche Einsicht war, die einen 16-Jährigen am Donnerstag kurz vor Mitternacht zum Handy greifen ließ? Oder die ausgelassene Stimmung oder Zufall? Das lässt sich nicht klären, auf jeden Fall wollte der Jugendlichen seinen Vater erreichen. Denn, Problem Nummer eins: Er war betrunken. Dazu kam Problem Nummer zwei: Er saß währenddessen am Steuer des elterlichen Pkws, der sich, Problem Nummer drei, durch Aschheim bewegte. Problem Nummer vier: Einen Führerschein besaß der 16-Jährige naturgemäß auch nicht.

Man kann sich vorstellen, was für ein Donnerwetter seitens der Eltern eine derartige Ballung von Problemen auslösen könnte. Zum Glück für sich und viele andere Verkehrsteilnehmer verdrückte sich der 16-Jährige beim Fahren aber und wählte stattdessen den Polizeinotruf. Dem verwunderten Beamten, den er für seinen Vater zu halten schien, schilderte er darauf die Probleme eins bis vier, die ihm, wie einem Polizeibericht zu entnehmen ist, aber nicht als Probleme erschienen, sondern ihn eher erheiterten.

Die Beamten überzeugen ihn am Telefon, stehenzubleiben

Wenige Minuten später ging erneut ein Anruf ein: Inzwischen war der Jugendliche schon bis in die Innenstadt vorgedrungen, wie er mitteilte. Am Telefon sagte er, er sei nun vom Friedensengel in Richtung Prinzregentenplatz unterwegs. Dabei glaubte er immer noch, mit seinem Vater zu sprechen. Über die Handynummer konnten die Beamten schnell Name und Adresse des Jugendlichen herausfinden und den Vater kontaktieren.

Beim dritten Anruf konnten die Polizei den 16-Jährigen dann überzeugen, die Fahrt zu unterbrechen. In Aschheim griff ihn eine Streife auf. Da er schwer betrunken wirkte, wurde eine Blutentnahme am Institut für Rechtsmedzin angeordnet.

Welche Folgen die Trunkenheitsfahrt und das Fahren ohne Führerschein für den 16-Jährigen haben, ist noch unklar. Denkbar ist etwa, dass er vor dem Jugendgericht zu Sozialstunden verurteilt wird. Auch könnte ihm es die Angelegenheit erschweren, einen Führerschein zu bekommen, wenn er mit 17 oder 18 Jahren einen beantragt. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums sagte, die Führerscheinbehörde könnte dann die Eignung, ein Fahrzeug zu führen, als nicht gegeben ansehen. In der Regel komme es dann zu einer "verspäteten Führerscheinprüfung".

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