Obersendling:Nachbarn klagen gegen Puff

Bordell Meglingerstr. 24, Rote Laterne No 24

In diesem Haus ist ein Bordell untergebracht. Die Kunden seien irritiert, sagen die Geschäftsleute aus der Nachbarschaft.

(Foto: Florian Peljak)
  • Geschäftsleute in Obersendling klagen gegen ein von der Stadt genehmigtes benachbartes Bordell - vor allem dessen knallige Werbung wirke sich negativ aus.
  • Sie befürchten, dass hier ein Rotlichtviertel entstehen könnte.
  • Das Gericht betont, Bordelle seien rechtlich gesehen ganz normale Gewerbebetriebe - doch die knallige Werbung sei "rücksichtslos".

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Kommt das grausliche Plakat jetzt endlich weg?" Der Angestellte in dem Bürogebäude nebenan hatte den ungewöhnlichen Besuch am Montagmorgen vor dem Haus Meglingerstraße 24 bemerkt. Vor allem die Frauen in ihren dezenten Businesskostümen und ein junger Mann mit Protokollblock dürften in der Nähe dieser Adresse Seltenheitswert haben. Denn hier bieten "internationale Damen" den "Zustand ganzheitlicher Zufriedenheit" an, so die Werbung. Unter anderem macht ein monumentales Plakat am Haus deutlich, was geboten wird. Nun nahm das Verwaltungsgericht München das Anwesen in Augenschein.

Nachbarn haben gegen das von der Stadt genehmigte Bordell geklagt, deshalb gab es am Montag einen Ortstermin des Gerichts. Angesichts diverser Etablissements dieser Art in der Umgebung befürchten die Nachbarn, dass hier in Obersendling ein "Rotlichtviertel" entstehen könnte. Die Geschäftsleute glauben, dass der Charakter des Gewerbegebietes Meglingerstraße kippen könnte. Gerade auch die knallige Werbung des Laufhauses No. 24 wirke sich negativ auf ihre eigenen Gewerbebetriebe aus, meinen sie, da Kunden und Mieter irritiert würden.

"Die lassen es richtig krachen" - das sei baurechtlich "rücksichtslos"

Am Nachmittag im Gerichtssaal war jeglicher Hauch von Halbwelt ausgesperrt: Gericht und Anwälte in schwarzen Roben, Kläger und Vertreter der Stadt in gedeckter Kleidung, redeten über Bebauungspläne, Baugenehmigungen und Nutzflächen - ein ganz normaler Streit um Baurecht.

Denn die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz machte für die Zuhörer gleich deutlich, dass Bordelle aus rechtlicher Sicht ganz normale Gewerbebetriebe seien und keineswegs Vergnügungsstätten. Baurechtlich gebe es daher keine Einwände gegen solche Häuser in Gewerbegebieten.

Das Gericht kritisierte allerdings, dass die Stadt planungsrechtlich und in ihren Genehmigungsbescheiden einer all zu knalligen Werbung keinen Riegel vorgeschoben hat. "Die lassen es richtig krachen", bemängelte die Vorsitzende. Das sei baurechtlich "rücksichtslos". Dagegen müsse die Stadt vorgehen. Das Gericht kündigte an, die entsprechende Bauplanung aufzuheben. Denn für seriöse Betriebe seien solch grell gestaltete Bordellfassaden in unmittelbarer Nachbarschaft keine gute Visitenkarte.

Ein Riesenposter soll von der Wand kommen

Die klagenden Nachbarn hörten das mit Genugtuung. Hauptgrund ihrer Klagen sei gerade diese Form der Werbung gewesen - vielleicht könne man sich mit dem Hauseigentümer auf eine verträgliche Gestaltung der Außenwerbung einigen, boten sie an. Der Besitzer - ein Investor, der mit dem Betrieb nach eigenen Angaben nichts zu tun hat - war sofort bereit, einzulenken. Rechtsanwältin Gabriele Schenk sagte zu, dass schon in der kommenden Woche ein Riesenposter von der Wand kommen solle. Schneller sei es nicht möglich, da in der Vorweihnachtszeit in München nur sehr schwer Hebebühnen zu bekommen seien.

Der Hauseigentümer ist am Montag aber auch mit eigenen Klagen gescheitert. Das Haus hat nämlich eine nicht genehmigte Dachterrasse. Die muss weg, hat das Gericht bereits angedeutet. Im Zusammenhang mit diesem illegalen sechsten Geschoss war aber auch die baurechtliche Nutzungsänderung für die Bordelletagen beantragt. Anwältin Schenk kündigte aber bereits an, Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen zu wollen. Das Gericht erklärte im Zuge der Verhandlung auch noch einen Teil des Gesamtbebauungsplans für ungültig, da der Lärmschutz zur angrenzenden Wohnbebauung nicht geregelt ist. Die schriftlichen Urteile gibt es erst in einigen Wochen.

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