Süddeutsche Zeitung

Obergiesing:Mieterschutz im Glasscherbenviertel

Die Stadt vergrößert zwei Erhaltungssatzungsgebiete und weist ein drittes neu aus. Es geht um knapp 13 000 Wohnungen

Von Sebastian Krass, Obergiesing

Im Gebiet rund um die Bahnstationen Silberhornstraße, Untersbergstraße und Giesing werden künftig deutlich mehr Menschen vor den Auswüchsen des Münchner Wohnungsmarkts geschützt sein. Der Planungsausschuss des Stadtrats hat mit großer Mehrheit für eine Ausweitung der Gebiete in Obergiesing gestimmt, in denen die Erhaltungssatzung gilt, die unter anderem Luxussanierungen und die Aufteilung in Eigentumswohnungen verhindern soll. Demnach wird das Erhaltungssatzungsgebiet "Tegernseer Landstraße" nahezu verdoppelt. Die Grenze verläuft künftig entlang der St.-Bonifatius-Straße, der Rotwandstraße, der Spixstraße, der Tegernseer Landstraße und der Bergstraße. 7200 Wohnungen, in denen 12 100 Menschen leben, gehören dazu.

Neu ausgewiesen wird das Gebiet "Scharfreiterplatz", das knapp außerhalb des Mittleren Rings liegt, zwischen den Straßenzügen Chiemgau-, Schwansee-, Stadelheimer Straße, Scharfreiterplatz, Hohenschwangauplatz und Schloß-Berg-Straße. Dort leben 2500 Einwohnerinnen und Einwohner in 1200 Wohnungen. Im bisherigen Umgriff verlängert wird die Erhaltungssatzung "Trauchberg-/Forggenseestraße" zwischen Untersberg-, Deisenhofener, Schwansee-, Weißensee und Sintpertstraße. Hier geht es um 4400 Wohnungen, in denen 7900 Personen leben.

"Waren Luxusmodernisierungen, Wohnungszusammenlegungen und Umwandlungen in der Vergangenheit vor allen in gefragten Innenstadtlagen ein Problem, so sind inzwischen auch andere Viertel von Aufwertung betroffen", sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). "Unsere Erhaltungssatzungen sind ein wichtigstes Instrument, um erschwinglichen Wohnraum in der Stadt zu erhalten und die Mieterinnen und Mieter zu schützen." Die Linken-Stadträtin Brigitte Wolf findet den Beschluss ebenfalls gut. Sie mahnt nur an, dass die Verwaltung genug Personal brauche, um die Bedingungen für Erhaltungssatzungen prüfen zu können. Die einzige Gegenstimme kommt von Jörg Hoffmann (FDP). Er sieht in den Erhaltungssatzungen ein Instrument der "kalten Enteignung". Leidtragende seien Familien, die ein Mietshaus nach einer Erbschaft nicht mehr untereinander aufteilen können, in denen aber auch niemand die Miterben auszahlen könne, "so werden sie gezwungen, die Immobilie zu verkaufen". Der Beschluss des Ausschusses muss von der Vollversammlung des Stadtrats bestätigt werden, was eine Formsache ist.

Wenn die Beschlüsse zu Obergiesing in Kraft treten, gibt es in München 28 Erhaltungssatzungsgebiete, mit 171 000 Wohnungen, in denen 300 000 Menschen leben. Bevor der Stadtrat Beschlüsse über Erhaltungssatzungen fassen kann, prüft die Verwaltung nach einem Kriterienkatalog, ob im betreffenden Gebiet die Verdrängung der bisherigen Bevölkerung droht. Alle fünf Jahre muss die Prüfung erneut erfolgen, um zu schauen, ob die Kriterien für die Eingriffe in das Eigentumsrecht der Immobilieneigentümer für dieses Gebiet noch zutreffen.

Zu den Eingriffen gehört auch ein Vorkaufsrecht der Stadt. Im Jahr 2019 hat sie auf diesem Wege so viele Wohnungen erworben wie noch nie: 13 Mal übte sie das Vorkaufsrecht aus und erwarb auf diese Weise 231 Wohnungen. In 17 weiteren Fällen mit insgesamt 279 Wohnungen unterschrieben die Käufer stattdessen die sogenannte Abwendungserklärung, nach der sie das Haus auch nicht abreißen dürfen und mit der Miete gewisse Grenzen nicht überschreiten dürfen.

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SZ vom 22.09.2020
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