Tod einer Frau:Ermittlungen gegen dementen Unfallfahrer eingestellt - scharfe Kritik von Opferanwalt

Tod einer Frau: Bei dem Unfall an der Kreuzung zur Landshuter Allee starb eine 25-jährige Frau. Neun Personen wurden verletzt.

Bei dem Unfall an der Kreuzung zur Landshuter Allee starb eine 25-jährige Frau. Neun Personen wurden verletzt.

(Foto: Catherina Hess)
  • Vor zwei Jahren ist eine 25-jährige Frau auf der Nymphenburger Straße ums Leben gekommen - gegen den 86-jährigen Unfallverursacher wird nicht weiter ermittelt.
  • Die Staatsanwaltschaft hat das langwierige Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, die Generalstaatsanwaltschaft hat diese Entscheidung nun bestätigt.
  • Adam Ahmed, Rechtsanwalt der Familie des Unfallopfers, will diese Entscheidung nicht akzeptieren und kritisiert "defizitäre Ermittlungen" seitens der Polizei.

Von Camilla Kohrs und Susi Wimmer

Zwei Jahre ist es her, dass eine 25-jährige Frau auf der Nymphenburger Straße bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist. Weil ein 86 Jahre alter Mann mit etwa 120 Stundenkilometern innerorts von hinten auf ihren stehenden Wagen gerast war. Der Unfallfahrer ist bis dato vor Gericht nicht zur Verantwortung gezogen worden. Denn die Staatsanwaltschaft hat das langwierige Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, die Generalstaatsanwaltschaft hat diese Entscheidung nun bestätigt.

Sie glaubt, dass der leicht demente Rentner vor der Fahrt nicht habe erkennen können, dass er nicht mehr fahrtüchtig war. Adam Ahmed, Rechtsanwalt der Familie des Unfallopfers, will diese Entscheidung nicht akzeptieren. Er kritisiert "defizitäre Ermittlungen" seitens der Polizei und will vor dem Oberlandesgericht die Aufnahme neuer Ermittlungen und eine Anklageerhebung gegen den Rentner erwirken.

Der Rentner, ein ehemaliger Taxifahrer, war auf der Nymphenburger Straße viel zu schnell mit seinem Wagen auf wartende Autos aufgefahren, die gerade vor einer roten Ampel standen. Am Ende der Schlange stand der Ford Fiesta der 25-jährigen Frau. Eintreffende Sanitäter und ein Notarzt versuchten noch, die junge Frau wiederzubeleben, jedoch ohne Erfolg. Neun weitere Menschen wurden bei dem Unfall verletzt, darunter auch der Unfallfahrer und dessen Frau, die auf dem Beifahrersitz saß.

Der Unfall ereignete sich am 14. Oktober 2016. Eineinhalb Jahre dauerte es, bis ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt wurde, und zwei Jahre, bis die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hatte. Ermittlungen, deren Dauer und Inhalte Ahmed heftig kritisiert. Die Befragung des Unfallfahrers etwa sei nur eine halbe DIN-A4-Seite lang gewesen. Am Tag des Unfalls habe sich der 86-Jährige sogar verfahren. "Er ist am eigenen Wohnsitz vorbeigefahren", erzählt Ahmed. Über diesen Fehler, und eventuell auch die Fahrtüchtigkeit des Rentners, müsste sich doch das Ehepaar im Auto unterhalten haben, glaubt Ahmed. "Die Polizei hat nicht einmal nachgefragt, ob er sich zuvor auch schon mal verfahren hat", kritisiert der Anwalt. Eine Fahreignungsuntersuchung bei dem 86-Jährigen sei ebenfalls nicht veranlasst worden.

Laut Sprecher Florian Weinzierl konnte die Staatsanwaltschaft dem Unfallverursacher nicht nachweisen, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben. Man sei der Frage nachgegangen, ob der wahrscheinlich leicht an Demenz erkrankte Mann vor der Fahrt bereits hätte wissen müssen, dass er nicht mehr fahrtüchtig war. Ein Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass es dafür keine Anhaltspunkte gab. Deswegen sei das Verfahren Anfang August eingestellt worden.

Schwierige Debatte um Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer

Anwalt Ahmed findet diesen Schluss kurios. Er würde implizieren, dass der Rentner nicht habe erkennen können, dass er nicht fahrtauglich sei und die Demenz ihn quasi erst bei der Autofahrt heimgesucht habe, wo er wohl Gas- und Bremspedal verwechselte. Interessant findet Ahmed auch die Tatsache, dass die Demenz des 86-Jährige als so leicht eingestuft wurde, dass er sie nicht erkennen konnte, aber dann doch so schwer, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer und ein verpflichtender Fahreignungstest werden immer wieder diskutiert. Die Debatte ist jedoch kompliziert, auch weil sich Befürworter und Gegner auf unterschiedliche Zahlen beziehen. Befürworter führen an, dass Unfallbeteiligte ab 75 Jahren in drei von vier Fällen auch die Hauptschuld tragen. Gegner, wie der ADAC, beziehen sich auf den Anteil der Senioren an allen Unfällen. Der ist laut dem Statistischen Bundesamt unterproportional. Ob jemand sicher fahre oder nicht, liege nicht am Alter, sondern am Gesundheitszustand.

Die Schlussfolgerung hält der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann, nicht für richtig. Dass ältere Fahrer unterproportional an Unfällen beteiligt sind, liege daran, dass sie viel weniger Strecke fahren und derzeit verhältnismäßig noch wenige sind, sagt Brockmann. In den kommenden Jahren werde die Gruppe der älteren Fahrer enorm wachsen. "Wir sollten uns deswegen jetzt Gedanken machen, wie wir damit umgehen", sagt Brockmann. Er plädiert deswegen für die "verbindliche Rückmeldefahrt". Heißt: Ab einem bestimmten Alter muss ein Autofahrer etwa eine Stunde mit einem Prüfer fahren. Danach gibt es ein Gespräch unter vier Augen, in dem klare Empfehlungen ausgesprochen werden. Danach liegt es an dem Fahrer, ob er die Ratschläge umsetzt.

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