Es war am frühen Abend des 28. Juni vergangenen Jahres, als Hubert K. zufällig einen Freund im Nussbaumpark traf. Die beiden kannten sich aus der Münchner Drogenszene. Hubert K., der eigenen Angaben zufolge ein massives Alkohol- und Drogenproblem hat, trank zu diesem Zeitpunkt jedoch nichts. Deshalb sei es ihm damals auch schlecht gegangen, sagte der 51-jährige Gartenbauer jetzt vor dem Landgericht München I. Im Nussbaumpark, der auch Treffpunkt für Drogenabhängige ist, habe er sich deshalb ein Medikament besorgen wollen, das die Entzugserscheinungen lindert. Doch stattdessen betrank sich K., geriet mit einem anderen Mann in Streit und schlug ihn brutal nieder.
Das 48-jährige Opfer erlitt eine Fraktur des Schädeldachs, drei Frakturen im Gesicht, einen zweifachen Kieferbruch sowie noch weitere Verletzungen. Für die Tat wurde Hubert K. jetzt vor der 31. Strafkammer am Landgericht München I unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu insgesamt fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und acht Monate gefordert hatte. K.’s Verteidiger, Rechtsanwalt Markus Brunner, hatte für die Verhängung einer Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren plädiert.
Was der Auslöser für den Streit zwischen Hubert K. und seinem späteren Opfer war, bleibt unklar. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass es gegen 20 Uhr an jenem 28. Juni 2025 zwischen Hubert K. und einer Frau im Nussbaumpark zu einem Streit gekommen war. In dessen Verlauf wollte der 51-Jährige angeblich handgreiflich werden. Das spätere Opfer von Hubert K. soll die Auseinandersetzung mit der Frau beobachtet und diesem daraufhin zugerufen haben: „Hey, man schlägt doch keine Frau!“ Da die Frau jedoch nicht ermittelt werden konnte, ist ungewiss, ob sich der Zwischenfall tatsächlich so zugetragen hat.
Fest steht indes nach Überzeugung des Gerichts, dass der Gartenbauer den Mann attackierte und mit voller Wucht mit der Faust ins Gesicht schlug. Nachdem dieser zu Boden gegangen war, habe der Angeklagte ihm Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper versetzt und ihn auch gewürgt. Anschließend habe er sein Opfer ausgeraubt. Bei seiner Festnahme durch Polizeibeamte leistete Hubert K. erheblichen Widerstand, weshalb er auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde.
Der 51-Jährige hatte die Tat zumindest teilweise eingeräumt. Bei der Strafzumessung hielt ihm das Gericht unter anderem zugute, dass er bei der Tat alkoholisch enthemmt war. K.’s Blutalkoholkonzentration lag bei maximal drei Promille. Dennoch ging das Gericht nicht davon aus, dass der Gartenbauer vermindert schuldfähig war. Dagegen spreche die „erhebliche Gewöhnung an Alkohol“, sagte die Vorsitzende Richterin Ute Schmitthenner bei der Urteilsbegründung.
Die Unterbringung des 51-Jährigen in einer Entziehungsanstalt wurde nicht angeordnet. Denn nach Überzeugung einer Sachverständigen hätte diese bei Hubert K. keinen Erfolg mehr.

