NS-Verbrechen:Mord verjährt nicht

Jürgen Hanreich

Kein Papa Gnädig, aber immer gerecht - Jürgen Hanreich, ehemaliger Vorsitzender des Münchner Schwurgerichts.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Richter Jürgen Hanreich verurteilte den KZ-Wachmann Anton Malloth 2001 zu lebenslanger Haft und sagt über den Umgang mit NS-Verbrechen: "Die Justiz hat versagt." Nun hat er ein Buch darüber geschrieben.

Von Karl Forster

Der Richter weinte. Jürgen Hanreich, damals Vorsitzender der Schwurgerichtskammer München I, konnte nicht verhindern, "dass mir die Tränen in den Augen standen". Das war im Jahr 2001. Er bat die Fotografen, von dieser Szene keine Bilder zu veröffentlichen. Sie hielten sich daran. Hanreich hatte gerade einen Zeugen vernommen, der sich an eine Tat erinnern musste, die vor fast 60 Jahren stattgefunden hat. Albert Mayer war damals 16 Jahre alt und als Häftling des NS-Lagers "Die Kleine Festung" nahe Theresienstadt dabei gestanden, als Wachmann und SS-Scharführer Anton Malloth einen Juden namens Hochmann ermordete. Malloth schlug ihn mit einem Stock auf den Kopf bewusstlos und trat das wehrlose Opfer dann zu Tode. In der Pause nach der Vernehmung trat der hochbetagte Mann auf den Richter zu, umarmte ihn, legte den Kopf an dessen Schulter und weinte. Seine Zeugenaussage war ein Grundstein für das Urteil: lebenslänglich wegen Mordes. Jürgen Hanreich hat jetzt, 18 Jahre nach dem Prozess und fast 80 Jahre nach der Tat, ein Buch darüber geschrieben.

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