Neuried:Abschreckung über die Steuer

Neuried hebt die Sätze für Kampfhunde besonders drastisch

Hundebesitzer in Neuried müssen ab 1. Januar 2019 einen höheren Steuersatz für ihre Vierbeiner begleichen. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vor Weihnachten die Hundesteuersätze angehoben. So fallen laut neuer Steuersatzung ab Januar 40 Euro im Jahr für den ersten Hund an, 60 Euro für den zweiten und 80 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund. Bisher lagen die Sätze bei 31, 51 und 72 Euro.

Die neue Satzung enthält auch eine Regelung zu Kampfhunden. Bisher fielen für sie dieselben Steuern an wie für alle anderen Hunde. Jetzt wurde ausdrücklich die bayernweit ohnehin geltende "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" in die Satzung aufgenommen. Nach dieser zählen Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu zu den Kampfhunden. Sie dürfen nur dann gehalten werden, wenn die Gemeinde das ausdrücklich genehmigt. 14 weitere Hunderassen werden laut Satzung gemäß der bayerischen Verordnung als Kampfhunde eingestuft, solange der Besitzer dem Ordnungsamt nicht nachweist, dass der jeweilige Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Dazu zählen zum Beispiel Hunde der Rasse Bullterrier, Mastiff oder Rottweiler. Für alle als Kampfhund eingestufte Hunde gelten ab dem neuen Jahr deutlich höhere Steuersätze, nämlich das 15-fache der üblichen Steuersätze. Das hatte auch schon der Haupt- und Finanzausschuss in einer vorangegangenen Sitzung so befürwortet. So fallen für den ersten Kampfhund 600 Euro Hundesteuer im Jahr an, für den zweiten 900 und den dritten Hund 1200 Euro.

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