Neuperlach:Einsatz für das Gewerbe

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Aufstockung an der Maximilian-Kolbe-Allee bleibt umstritten

Von Hubert Grundner, Neuperlach

Sollten sich am Ende alle zu früh gefreut haben? Droht den Gewerbetreibenden in der Ladenzeile Maximilian-Kolbe-Allee 8-14 vielleicht doch noch das geschäftliche Aus infolge des geplanten Umbaus des Komplexes? Das befürchten zumindest die Mitglieder des Unterausschusses Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung. "Gerettet ist hier noch gar nichts", erklärte ihr Sprecher Wolfgang Thalmeir (CSU) am Donnerstagabend im Bezirksausschuss (BA) Ramersdorf-Perlach - trotz der vom Planungsreferat veranlassten kurzfristigen Änderung des Bebauungsplans.

Durch diesen neuen Bebauungsplan sei zwar die künftige Nutzung der Erdgeschosse als Gewerbefläche festgeschrieben. "Für die Mieter und die aktuell bereits rechtswirksam gekündigten Mietverhältnisse hat diese Festschreibung jedoch keinerlei Auswirkung", warnte Thalmeir. Nach Kenntnis des Unterausschusses wurde den Altmietern zwischenzeitlich angeboten, einen neuen Mietvertrag über die jeweiligen Ladenflächen abzuschließen. Allerdings mit der Einschränkung, dass für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten im Winter 2019/Frühjahr 2020 nacheinander für jeweils vier bis acht Wochen die Statik in den Gewerbe- und Praxiseinheiten der Erdgeschosse verbessert wird.

Die Geschäfte müssten dann zwangsweise ruhen. Zudem wäre in der Kernbauzeit, voraussichtlich im Frühjahr 2020 bis Herbst 2021, die Gewerbeeinheiten nur eingeschränkt zu nutzen. Selbst wenn der Vermieter in den genannten Zeiträumen auf Miete verzichten sollte, müsste trotzdem das Inventar ausgebaut, eingelagert und später wieder eingebaut werden. "Jeder kann sich vorstellen, dass das für einige Gewerbetreibende wirtschaftlich nicht verkraftbar wäre", so Thalmeir.

Wie also könnte vermieden werden, dass die Ladenbesitzer am Ende auf der Strecke bleiben? Die Lokalpolitiker sind der Meinung, dass man ernsthaft überlegen müsse, ob für die vom Eigentümer beantragte Aufstockung des Gebäudekomplexes eine Genehmigungsverlängerung sinnvoll ist und überhaupt noch erfolgen soll. Die Möglichkeit, von der genehmigten Aufstockung wieder Abstand zu nehmen, sieht Wolfgang Thalmeir durchaus. Ihm zufolge war bei der Entscheidung über den Vorbescheid nicht ersichtlich, dass der Eigentümer die Genehmigung zur Aufstockung dazu verwenden würde, die gewerblichen Mietverträge in den Erdgeschossen zu beenden, um die Flächen anders zu nutzen. Möglicherweise könne man auch die Modalitäten der Aufstockung in einem Bebauungsplan so regeln, dass in den Geschäften bauliche Eingriffe und in der Folge Umsatzeinbußen verhindert werden. "Möglicherweise verliert dann auch der Investor die Lust an der Aufstockung", heißt es freimütig in der einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung des BA.

© SZ vom 14.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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