Neuperlach:Ein wesentlicher Akt

Siemens Parkplatz nördlich des Otto-Hahn-Rings in Neuperlach

Streit um den Stellplatz: der Parkplatz beim Siemens-Gewerbepark in Neuperlach, auf dem ein Wohnquartier errichtet werden soll.

(Foto: Florian Peljak)

Der Bezirksausschuss verlangt im Zuge des umstrittenen Projekts am Otto-Hahn-Ring Einsicht in alte Bebauungspläne. Die Politiker argwöhnen, dass ihnen die Planungsbehörde Informationen vorenthält

Von Hubert Grundner, Neuperlach

Es kommt nicht oft vor, dass ein Bezirksausschuss (BA) zu einem Bauvorhaben Akteneinsicht beantragt. Genau dieser Fall ist jetzt für die geplante Überbauung des sogenannten Siemensparkplatzes nördlich des Otto-Hahn-Rings in Neuperlach eingetreten. Die Vertreter im BA Ramersdorf-Perlach verlangen, dass ihnen ein ausführlicher Blick in die Verwaltungsakten gewährt wird.

Der ziemlich umfassende Forderungskatalog beginnt mit der Akte, die vor Jahren für das Baugenehmigungsverfahren des Siemens-Gewerbeparks angelegt worden ist, und endet in der Jetztzeit mit dem lückenlosen "Nachweis der Überleitung des Bebauungsplans 57 ag südlich Otto-Hahn-Ring in den Bebauungsplan 1457". Dazwischen werden die Abdrucke mehrerer Begründungen für einzelne Verfahrensschritte verlangt, etwa "zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 57 ag soweit vorhanden Textteil des Bebauungsplans 57 ag nördlich des Otto-Hahn-Rings" oder zum "Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 1457 soweit vorhanden". Den Anlass dafür, noch einmal tief in den Keller des städtischen Verwaltungsarchivs hinabzusteigen, könnte man vereinfachend so beschreiben: Die Mitglieder des Bezirksausschusses, noch mehr aber die von dem Bauprojekt direkt betroffenen Anwohner, mutmaßen, dass ihnen das Planungsreferat wesentliche Informationen vorenthält und sie auf diese Weise ihrer Einspruchsrechte gegen das Vorhaben beraubt werden könnten.

In der Begründung des Antrags auf Akteneinsicht heißt es, dass bei der Vorbereitung des Bebauungsplans 2145 zur Überbauung des sogenannten Siemens-Parkplatzes mehrfach auf eine Änderung des Bebauungsplans 57 ag sowie den dort enthaltenen Grünplan Bezug genommen werde. "Leider ist dieser im Internet nicht abrufbar, sodass hier Einsicht beantragt wird." Die Baugenehmigung des Siemens-Gewerbeparks wiederum müsse erteilt worden sein auf Basis des Bebauungsplans 1457. Dieser wurde am 8. Juni 1984 erlassen und setzte ebenfalls Teiländerungen am Bebauungsplan 57 ag fest. Nicht betroffen von den Teiländerungen des Bebauungsplans 57 ag war die in Rede stehende Parkplatzfläche, auf die im Bebauungsplan 1457 in Paragraf 2, Absatz 2 allerdings direkt Bezug genommen wird.

Denn dort heißt es, dass die Stellplätze "auf dem Baugrundstück sowie auf der nördlich des Otto-Hahn-Rings ausgewiesenen Garagen- und Stellplatzanlage nachzuweisen sind". Nach Meinung der Antragsteller also im Rahmen des Bebauungsplans 57 ag. Offensichtlich hängen also beide Bebauungspläne voneinander ab, ein Umstand, der mithilfe der Baugenehmigung aufzuklären wäre. Was sich bis hierher vielleicht nur Verwaltungsexperten auf Anhieb erschließt, wird gegen Ende des BA-Antrags dann doch sehr deutlich: "Sofern eine tatsächliche Abhängigkeit vorliegt, ist zu hinterfragen, warum der Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss zum Bebauungsplan 2145 keine Teiländerung des Bebauungsplans 1457 zum Ziel hat beziehungsweise inwieweit der Nachweis der erforderlichen Stellplätze im Sinne der Baugenehmigung für den Siemens-Gewerbepark noch gelingt." Anders gefragt: Wie begründet die Stadt, warum jetzt der Parkplatz nördlich des Otto-Hahn-Rings bebaut werden darf, der ursprünglich doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung des Siemens-Gewerbeparks war? Wobei, wie Anwohner monieren, der Parkplatz nie nur als Parkplatz gedacht war, sondern auch als Teil des Lärmschutzstreifens vor der nördlich angrenzenden Siedlung.

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