Süddeutsche Zeitung

Neuhausen:Zweiter Anlauf im Kreativlabor

3800 Quadratmeter in der Halle 23 stehen für Zwischennutzung bereit

Von Ellen Draxel, Neuhausen

Alles auf Anfang: Die Halle 23 - 3800 Quadratmeter in einem Betriebsgebäude im Kreativlabor am Leonrodplatz - steht nun doch von Juli 2021 bis Ende 2028 für kulturelle, künstlerische, soziokulturelle oder kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen zur Verfügung. In einem zweiten Anlauf lädt das städtische Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft, das die Fläche mit dem Wirtschaftsreferat und der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft (MGH) als Eigentümerin vermietet, Interessenten ein, sich erneut zu bewerben. Beim ersten Versuch waren die Mietpreise noch als viel zu hoch kritisiert worden. Außerdem hatte es zwischenzeitlich Überlegungen gegeben, in der Halle interimsweise den städtischen Katastrophenschutz unterzubringen. Beides ist jetzt vom Tisch.

Ein Haken allerdings bleibt: Das ehemalige Gebäude der Stadtentwässerung kann nur an eine Interessentin oder einen Interessenten vergeben werden, da eine Vermietung einzelner Räume aus brandschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Dafür ist der Preis moderat. Für das Erdgeschoss werden nun als "Richtwert" 8,25 Euro pro Quadratmeter angegeben, für den ersten Stock und den Keller sind es vier Euro. Dazu kommen pauschal drei Euro Nebenkosten pro Quadratmeter. Angestrebt, so das Kompetenzzentrum, werde letztlich "eine Nutzung, die sich inhaltlich in das Kreativlabor einfügt und einen angemessenen Beitrag zu den Aufwänden bei der Instandhaltung des Geländes leistet". Auch "Wechselwirkungen" mit Aktivitäten in den Stadtvierteln Neuhausen-Nymphenburg und Schwabing-West seien "wünschenswert". Genutzt werden kann die Fläche als Büro, Werkstatt und Lager.

Bewerber können bis Freitag, 30. April, eine Interessensbekundung als formlose E-Mail mit dem Betreff "Interesse Betriebsgebäude 23" an kreativ@muenchen.de senden. "Wir freuen uns und sind gespannt auf spannende Konzepte", sagt Susanne Mitterer vom Leitungsteam des Kompetenzzentrums. Ein Nutzungs- und Wirtschaftlichkeitskonzept muss bei diesem ersten Schritt noch nicht mitgeschickt werden.

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Quelle:
SZ vom 16.04.2021
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