Neuhausen:Endlich gesprächsbereit

Neuhausen: Die Baustelle für das "Trafo 2"-Projekt im April: Wie es mit dem Projekt an der Nymphenburger Straße weitergeht, ist immer noch nicht geklärt.

Die Baustelle für das "Trafo 2"-Projekt im April: Wie es mit dem Projekt an der Nymphenburger Straße weitergeht, ist immer noch nicht geklärt.

(Foto: Robert Haas)

Der Rechtsstreit um den Kultursaal "Trafo 2" zwischen Anwohnern und Stadt ist vertagt - man will miteinander reden

Von Anita Naujokat, Neuhausen

Dritte Runde im Rechtsstreit zwischen Anwohnern und der Stadt um das "Trafo 2"-Projekt: Die achte Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richterin Marion Pauli-Gerz hat am Montag offiziell noch keine Entscheidung über die Teilbaugenehmigung für einen Bürger- und Kultursaal, 15 Sozialwohnungen, eine Kinderkrippe und Tiefgarage an der Nymphenburger Straße/Höhe Aldringenstraße gefällt. Die Vorsitzende Richterin erachtete es als wenig sinnvoll, über eine Teilgenehmigung zu urteilen, wenn demnächst die komplette Baugenehmigung fertig sei, wie der Vertreter der Stadt in Aussicht stellte. Darin wird es dann vor allem um die Hauptstreitpunkte wie das Maß der Nutzung und den Lärmschutz gehen.

Noch entscheidender aber war, dass sich nach gut fünf Jahren Rechtsstreit abzeichnete, dass sich auf Anraten der Kammer beide Parteien jetzt erstmals zu Gesprächen zusammensetzen wollen. Auch darüber gab es noch einen Disput: Dies sei seit fünf Jahren das erste Gesprächsangebot, sagte Michael Beisse von der Kanzlei Labbé und Partner, der die Kläger - eine Eigentümergemeinschaft aus der Johann-von-Werth-Straße - vertritt. Der Vertreter der Stadt sah das anders.

Die Teilbaugenehmigung, über die jetzt verhandelt wurde, betrifft nur den Baukörper. Die Kammer hat bereits durchblicken lassen, dass sie durch die Teilbaugenehmigung an sich keine Nachbarrechtsverletzungen erkennen könne. Die Stadt sollte jedoch nicht zu früh frohlocken: Denn die Kammer machte auch deutlich, dass es bei Überschreitungen der Lärmwerte zu bestimmten Beschränkungen und Auflagen kommen könnte. So könnte die Stadt auf einen lärmmindernden Belag der Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage verpflichtet werden. Oder sie könnte die Tiefgarage nicht im vorgesehenen Maß nutzen und sie beispielsweise von 22 Uhr an sperren müssen. "Das ist das Risiko des Betreibers", wies die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz mehrmals auf die Befürchtungen der Kläger hin, dass mit dem Bau bereits unverrückbare Tatsachen geschaffen worden seien. Anwalt Beisse äußerte auch sein Unverständnis darüber, dass in den vorausgegangenen Verfahren durchaus von nachbarrechtlichen Verletzungen wie eben Lärmkonflikten die Rede gewesen sei. Doch dies stand am Montag eben nicht zur Debatte, obwohl der Anwalt und das Gericht ausführlich darüber diskutierten. Wie will man die Mischung einer Umgebung miteinbeziehen, die morgen schon ganz anders aussehen könnte?

Beide Klageparteien haben jetzt noch ein wenig Zeit, sich zusammenzuraufen. Das mündliche Verfahren wurde in ein schriftliches Verfahren übergeleitet. Mit einer Entscheidung ist frühestens am 16. November zu rechnen. Ob es dann noch eine vierte, fünfte oder sechste Runde in der Causa "Trafo 2" geben wird, ist noch mehr als offen.

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