Neuhausen:Alles zu laut

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Die Stadt scheitert mit der Baugenehmigung für das Projekt "Trafo 2" an der Nymphenburger Straße 173 vor Gericht bereits zum zweiten Mal. Der Anspruch der Anwohner auf Lärmschutz ist unzureichend berücksichtigt

Von Jutta Czeguhn, Neuhausen

Die Stadt hat kein Glück mit ihrem Projekt "Trafo 2". Am Dienstag ist sie zum zweiten Mal vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht mit der Baugenehmigung für einen Bürger- und Kultursaal, 15 Sozialwohnungen, eine Kinderkrippe und eine Tiefgarage an der Nymphenburger Straße 173 gescheitert. Die erste Genehmigung hatte die achte Kammer nach Klagen von Anwohnern im Mai 2011 kassiert. Auch gegen die überarbeitete Fassung, die im April 2013 von der Lokalbaukommission erteilt wurde, haben sich die Bürger - eine Eigentümergemeinschaft aus der Johann-von-Werth-Straße 5 und eine Nachbarin aus der Volkartstraße - jetzt erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das Gericht sah die Rechte der Anwohner auf Lärmschutz erneut unzureichend berücksichtigt. Die Stadt muss nun nachbessern. Die Bautätigkeit an der Nymphenburger Straße, die bereits vor über einem Jahr begonnen hat, muss aber nicht gestoppt werden.

Ging es im Verfahren gegen den ersten Bescheid auch um bauliche Fragen, etwa Abstandsflächen, die vom Gericht als zu gering eingestuft worden waren, konzentrierte sich die Klägerseite nun auf den Lärmschutz. Der erschien den Betroffenen in der überarbeiteten Baugenehmigung erneut nicht ausreichend berücksichtigt. Vor allem die künftigen Besucher des Bürgersaals, so fürchten die Anwohner, werden Lärm in ihr Wohngebiet tragen. Eine Kernproblemzone sei die Einfahrt zur geplanten Tiefgarage an der Aldringenstraße, deren 20 Plätze bei Veranstaltungen rasch belegt sein dürften, was wiederum zu erheblichem Parksuchverkehr in den Wohnstraßen führen werde. Auch die Veranstaltungen selbst, so die Anwohner, könnten laut werden. Eine weitere Lärmquelle ist aus Sicht der Kläger die geplante Kinderkrippe mit 48 Plätzen. Und das vor allem morgens, wenn die Eltern ihre Kinder zur Krippe bringen und in den engen Straße nach Parkplätzen suchen müssen.

Richter Andreas Dengler konnte in der Verhandlung am Montag ein ums andere Mal eine gewisse Ungeduld gegenüber den Vertretern der Stadt nicht verbergen. So gab es etwa in dem der Baugenehmigung beigefügten Lärmgutachten, in dem die Emissionswerte und Belastungsspitzen festgeschrieben sind, widersprüchliche Zahlen. Wie sich herausstellte, hatte die Gutachterin vergessen, altes Datenmaterial in einer Tabelle auf den neuesten Stand zu bringen. Überhaupt vermisste der Richter verbindliche Richtwerte im Bescheid und eine klare Definition, was die Stadt - Bauherr ist übrigens das Sozialreferat - konkret unter den zehn Sonderveranstaltungen verstehe, die pro Jahr im "Trafo 2" zugelassen werden sollen.

Die Verhandlung musste gleich zwei Mal unterbrochen werden, damit sich die Parteien über das weitere Vorgehen beraten konnten. "Was macht die Stadt, zaubert sie jetzt einen Bescheid herbei?", seufzte Richter Dengler während der zweiten Pause, um die Vertreter der Lokalbaukommission gebeten hatten. Was die Beklagten dann präsentierten, waren Richtwerte für den Standort Johann-von-Werth-Straße von tagsüber 57 Dezibel und nachts 42 Dezibel. Sonderveranstaltungen, auch diese Definition wurde nachgereicht, seien Familien- und Sommerfeste, bei denen nicht mehr als 50 Personen im Außenbereich des Bürgersaals zulässig seien.

Richter Dengler reichten die Änderungen nicht aus, in seiner Entscheidung am Dienstag gab er den Klagen der Anwohner statt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weshalb es auch keinen Baustopp geben kann. Nach Eingang der Urteilsbegründung hat die Stadt einen Monat Zeit, die nächsten Schritte zu machen, etwa eine neue Baugenehmigung auf Basis der Nachbesserungen zu erwirken. "Wir werden Lösungsmöglichkeiten eruieren", sagt Thorsten Vogel vom Planungsreferat. Rechtsanwalt Michael Beisse von der Kanzlei Labbé und Partner, der die Kläger vertritt, muss sich ebenfalls mit seinen Klienten beraten. Letzteren geht es um die Tiefgaragensituation, hier müsse die Stadt nachbessern.

© SZ vom 22.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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