Süddeutsche Zeitung

Neue Vorschriften:Fahrradstellplätze für Bordelle

Für den Fall, dass der Münchner mit dem Radl ins Bordell will, gibt es nun offiziell eine Verordnung: Anfang dieses Jahres ist eine Fahrradabstellplatzsatzung in Kraft getreten. Sie fordert einen Radl-Parkplatz für je fünf Betten.

Wie der Münchner Bordellbesucher zum erhofften Stelldichein anreist, darüber gibt es bislang keine offiziellen Erkenntnisse. Doch da München eine Fahrradstadt ist, ist es durchaus denkbar, dass einige der Herren sich auf dem Weg ins Rotlicht-Millieu kurzerhand auf den Sattel schwingen. Damit ihr Rad auch ordnungsgemäß geparkt werden kann, dafür sorgt nun eine neue Verordnung.

In einigen bayerischen Städten - wie in Ingolstadt und Nürnberg - gibt es schon seit längerem eigene Satzungen zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen. Auch in München ist Anfang dieses Jahres eine Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) in Kraft getreten. Danach müssen für eine Genehmigung neuer Bauvorhaben auch die nötigen Abstellplätze für Fahrräder nachgewiesen werden.

So verlangt die Satzung für Wohnungen (außer Ein- und Zweifamilienhäuser) einen Radl-Stellplatz pro 40 Quadratmeter Wohnfläche. Für Büros ist ein Abstellplatz je 120 Quadratmeter anzurechnender Fläche vorgesehen, für Einkaufszentren einer je 200 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ähnliche Vorgaben gibt es für Sporteinrichtungen, Gaststätten und Schulen. Unter der Überschrift "Sonstige gewerbliche Nutzung" ist auch an Bordelle gedacht worden: Dort verlangt die Stadt einen Radl-Abstellplatz je fünf Betten.

Die Väter der Satzung haben sich auch Gedanken gemacht, ob an einer automatischen Kfz-Waschstraße ein Fahrradstellplatz vorgesehen werden müsse. "Kein Abstellplatz", lautet ihre Antwort in der Satzung.

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