Neue Verkehrsregeln für Radfahrer:Verwirrung an der Ampel

Verkehrsschilder, Radfahrer, München

Zu klein, zu verwirrend: Die erst vergangenes Jahr aufgestellten Schilder, die über die entfallene Radwegepflicht informieren, werden durch neue ersetzt.

(Foto: Stephan Rumpf)

Hupende Autofahrer, schimpfende Radler: Neue Verkehrsregeln und vereinfachte Schilder sollen Konflikte unterbinden. So will die Stadt künftig klarer darauf hinweisen, wann der Radweg benutzt werden muss. Doch manche Änderungen stiften Verwirrung - und Verstöße werden teurer.

Von Marco Völklein

Höhere Bußgelder, neue Schilder und eine mitunter verwirrende Neuregelung an Ampeln - auch in München gelten für Radfahrer seit Montag einige Änderungen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen etwa Radler, die ohne Licht fahren, 20 Euro zahlen - doppelt so viel wie bislang. Fürs Radeln in Fußgängerzonen werden 15 statt zehn Euro fällig. Der Auto Club Europa (ACE) erklärte, das "höhere Verwarngeld für Rüpel-Radler" sei angemessen, zugleich sei aber das "Entdeckungs- und Ahndungsrisiko denkbar gering" - weil die Polizei die Radler zu wenig kontrolliere.

Neu in die StVO aufgenommen wurde ein Sackgassenschild, das einen Durchlass für Radler und Fußgänger anzeigt. Damit können die Kommunen auf Radler-Schleichwege hinweisen, die Autos nicht zur Verfügung stehen. "Eine praktische Hilfe", meint der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). In München sind diese Schilder zwar schon an vielen Stellen im Einsatz, bislang waren sie aber in der Bundesverordnung noch nicht aufgenommen.

Nur selten herrscht Radweg-Zwang

Erfreulich aus Sicht der Radfahrer sei auch, dass in der StVO nun die Pflicht zur Benutzung eines Radweges "auf ein erforderliches Maß beschränkt" ist, wie Martin Glas vom Münchner ADFC erklärt. Eigentlich dürfen die Kommunen bereits seit 1997 nur noch an besonders gefährlichen Straßen die Radfahrer zur Benutzung des Radwegs zwingen. Aber erst nachdem der ADFC im Jahr 2010 ein höchstrichterliches Urteil erstritten hatte, geht das Kreisverwaltungsreferat (KVR) Stadtviertel für Stadtviertel durch und hebt an immer mehr Straßen die Pflicht zur Radwegnutzung auf.

Bislang wurden in vier Stadtvierteln an insgesamt fast 60 Straßen die blauen Schilder mit dem weißen Radfahrersymbol entfernt - damit steht den Radlern dort auch die Fahrbahn zur Verfügung. Derzeit sind die KVR-Fachleute damit beschäftigt, die Straßen in Haidhausen und in der Au zu überprüfen. Welches Viertel sie sich anschließend vorknöpfen, ist noch offen. Der ADFC kritisiert, dass die Stadt bei dem Thema "nur schleppend vorankommt". Gehe das so weiter, würden die letzten blauen Schilder "erst in zehn oder zwölf Jahren" abmontiert, sagt ADFC-Mann Glas.

Immer wieder allerdings kommt es zu Konflikten, weil vielen Autofahrern diese neue Regelung nicht bekannt ist. Nicht selten werden Radler deshalb angehupt oder mit drastischen Gesten aufgefordert, den Radweg zu benutzen. Denn oftmals sind die vor Jahren errichteten Radwege ja noch vorhanden; lediglich eine Pflicht zur Benutzung besteht für die Radler nicht mehr.

Deshalb hatte das KVR im vergangenen Jahr an einigen Straßen Hinweisschilder aufgestellt, die den Verkehrsteilnehmern die Neuregelung erläutern. Diese Schilder allerdings wurden von vielen als zu klein und zu verwirrend kritisiert. Mittlerweile habe man neue Schilder mit einer klareren Botschaft bestellt, sagt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel. Diese würden in den nächsten Wochen aufgestellt.

Verwirrung an den Ampeln

Verwirrung könnte es an einigen Ampeln geben. Denn von nun an gilt, dass sich Radfahrer auf der Straße an den Lichtzeichen für Autofahrer orientieren müssen - und nicht mehr, wie bislang, an denen für Fußgänger. "Sind Radfahrer indes auf Radstreifen oder Radwegen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln zu beachten", sagt ADFC-Mann Glas.

Kompliziert wird es besonders dort, wo ein Radweg neben einem Gehweg verläuft - und noch keine solche Fahrradampel eingerichtet ist. Das ist laut KVR-Sprecherin Schlegel an stadtweit etwa 50 Ampeln der Fall. Dort muss sich der Radler bis Ende 2016 weiter am Signal für Fußgänger orientieren, danach an der Kfz-Ampel. "Das schafft mehr Verwirrung als Klarheit", findet Glas.

Das KVR will sich nun die Anlagen anschauen und gegebenenfalls mit einer Radlerampel nachrüsten, kündigt Schlegel an. ADFC-Vertreter Glas appelliert indes an die Polizei, bei Rotlichtkontrollen Nachsicht zu üben - und "die unklare Gesetzeslage zugunsten der Radfahrer auszulegen".

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