Neue Regelung:Stadt erstattet mehr Kita-Gebühren

Überarbeitung Kita-Gesetz

Kitas müssen ab sofort auf den Tag genau mit den Eltern abrechnen.

(Foto: dpa)
  • Die Gebührensatzung städtischer Kindertagesstätten in München ist geändert worden.
  • Ab sofort müssen Eltern nur noch Leistungen bezahlen, wenn diese auch tatsächlich erbracht worden sind.
  • Die Stadt erstattet Besuchs- und Verpflegungsgeld also auf den Tag genau - allerdings nur, wenn sie ihre Einrichtungen auch jenseits der regulären Schließtage zusperren muss.

Von Melanie Staudinger

Eltern müssen von sofort an nur noch für die Leistungen städtischer Kindertagesstätten bezahlen, wenn diese auch tatsächlich erbracht worden sind. Eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung haben der Bildungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats auf Initiative der SPD-Fraktion am Dienstag beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Besuchs- und Verpflegungsgeld auf den Tag genau rückerstattet, allerdings nur, wenn sie ihre Einrichtungen auch jenseits der regulären Schließtage zusperren muss. Bisher sah die Satzung eine Staffelung vor: Nach fünf Tagen Schließung am Stück erhielten Familien 25 Prozent der Monatsgebühr, nach zehn die Hälfte und nach 15 Tagen zwei Drittel der Beiträge zurück.

Anlass der Änderung war der zurückliegende Kita-Streik. Zwei Drittel der gut 420 städtischen Tagesstätten waren im Mai und Juni geschlossen, an 17 Tagen legte das Personal die Arbeit nieder. Nach der bisherigen Gebührensatzung hätten Eltern nur die Beiträge für 15 Tage zurückbekommen, nicht aber für die letzten beiden. Allein diese zwei Schließtage kosten die Stadt 260 000 Euro. Für das Jahr 2016 hat das Bildungsreferat eine Risiko-Kalkulation vorgelegt: Stadtschulrat Rainer Schweppe rechnet damit, jährlich bis zu 2,1 Millionen Euro weniger einzunehmen, wenn Kitas im Schnitt an zehn Besuchstagen den Betrieb einstellen, etwa wegen Personalmangels, Baumaßnahmen oder Streiks.

Zwar sind die städtischen Betreuungseinrichtungen momentan regulär geöffnet, allerdings ist der Tarifstreit zwischen Verdi und den kommunalen Arbeitgebern noch nicht beendet. Solange es keine endgültige Einigung gibt, erhalten Eltern auch kein Geld zurück.

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