Neuaubing:Schleichverkehr mit hohem Tempo

Anwohner des Gewerbegebiets Triebwerk klagen über Belastung

Von Ellen Draxel, Neuaubing

Das Gewerbegebiet Triebwerk befindet sich noch im Aufbau. Etwa 35 000 Quadratmeter der vorhandenen Flächen sind vermietet, 90 000 sollen es laut dem Immobilienunternehmen Aurelis Real Estate, das das Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Bahn südlich der Bodenseestraße mit seinen denkmalgeschützten Backsteingebäuden revitalisiert, einmal werden. Doch schon jetzt klagen Anwohner über missliebigen Verkehr.

Das Triebwerk grenzt direkt an die Neubausiedlung Gleisharfe an. Beide Areale gehörten früher zum ehemaligen Ausbesserungswerk der Bahn und sind noch durch eine Trasse verbunden. Die Gleisharfe ist ebenfalls erst zur Hälfte bebaut, moniert wird von den Nachbarn aber nicht der Baustellen-, sondern der Schleichverkehr durch das Quartier. Vorgeschrieben sind momentan zehn und künftig 30 Stundenkilometer, "gut motorisierte Autofahrer, Taxis und Transporter" seien bis vor kurzem aber "auch mal mit geschätzten 50 Stundenkilometern" in Richtung Triebwerk durch die Straßen gebraust, kritisiert ein Anlieger.

Inzwischen befindet sich an der östlichen Zufahrt zur Siedlung an der Ecke Fritz-Bauer-/Papinstraße zwar ein Sackgassenschild mit dem Zusatz "Keine Wendemöglichkeit". Und auch auf der anderen Seite steht "Privatgelände, Zutritt für Unbefugte verboten". Die Frage aber, die sich Anwohner und Lokalpolitiker gleichermaßen stellen, ist, wie eine dauerhafte Lösung aussehen könnte.

Der Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied möchte daher vom Planungsreferat dargelegt wissen, "ob die verkehrliche Erschließung des ehemaligen Bahnausbesserungswerks auch für die künftigen Jahre ausreichend sein wird". Schließlich sei allein für das Triebwerk mit einer Verdreifachung der Verkehrsbelastung zu rechnen. Für Durchfahrtsverbote durch die Gleisharfe, das hat das Kreisverwaltungsreferat bereits im August erklärt, liegen die Hürden jedenfalls hoch. Die Straßenverkehrsordnung lege fest, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur bei besonderen Risiken angeordnet werden dürften. In den meisten Tempo-30-Straßen bestünden solche Gefahrenlagen nicht.

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