Nahverkehr:Laim muss sich auf eine Riesenbaustelle gefasst machen

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Die offene Bauweise ist in der Gotthardstraße geplant, wo auch rund 360 Bäume gefällt und später wieder gepflanzt werden sollen. (Foto: Florian Peljak)
  • Die neue U-Bahn nach Pasing soll in der Gotthardstraße in offener Bauweise errichtet werden - also in Form einer langen Baugrube.
  • Der Tunnel westlich des jetzigen Endbahnhofs Laimer Platz soll bis zur nächsten Station an der Willibaldstraße dreigleisig ausgebaut werden.

Von Dominik Hutter

Auf die Laimer kommen schwere Zeiten zu: Die neue U-Bahn nach Pasing soll in der Gotthardstraße in offener Bauweise errichtet werden - also in Form einer langen Baugrube samt dem dazugehörigen Schmutz und Lärm. Da wegen der U-Bahn-Röhren auch Kanäle und Sparten verlegt werden müssen, wird nach Angaben des Baureferats nahezu die gesamte Breite der Gotthardstraße für die Buddelei benötigt, einschließlich der Grünflächen. Rund 360 Bäume werden gefällt und nach Abschluss der Arbeiten in gleicher Zahl ersetzt.

Für die Anwohner ist eine solche Bauweise besonders strapaziös. Als vor einigen Jahren Pläne für eine offene Baugrube in der Kirchenstraße in Haidhausen bekannt wurden, entwickelte sich in den umliegenden Vierteln ein Proteststurm gegen die zweite S-Bahn-Stammstrecke. Deren Planungen wurden später geändert, seitdem sind nur noch an wenigen Stellen Baulöcher vorgesehen.

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In Laim sind der aus dem Quartär stammende Kiesboden, die Bauvorschriften sowie die geringe Tiefe des bestehenden U 5-Abschnitts schuld an der bei den Nachbarn ungeliebten Bauweise. Der Tunnel westlich des jetzigen Endbahnhofs Laimer Platz soll bis zur nächsten Station an der Willibaldstraße dreigleisig ausgebaut werden. Das mittlere Gleis dient als Ersatz für die Abstellanlage, die den neuen Streckengleisen weichen muss.

"Parkplätze" für U-Bahnen dürfen aber nach den Trassierungsrichtlinien keine größeren Neigungen ausweisen. Über der Röhre verbleiben daher nur fünf (Laimer Platz) bis sechs Meter Erdreich (Willibaldstraße). "Dies bedingt zwingend eine offene Bauweise in der Gotthardstraße", steht in der Beschlussvorlage von Baureferentin Rosemarie Hingerl, die an diesem Dienstag auf der Tagesordnung des Stadtrats steht. "Die Herstellung des Streckenabschnitts in bergmännischer Bauweise ist nicht möglich".

Hingerl will sich im Bauauschuss des Stadtrats das Plazet holen, um noch in diesem Jahr für den U 5-Streckenabschnitt zwischen Von-der-Pfordten- und Fischer-von-Erlach-Straße eine Baugenehmigung zu beantragen. Das dazugehörige Planfeststellungsverfahren ist auf rund zwei Jahre veranschlagt. Über die beiden anschließenden Planfeststellungsabschnitte rund um die Stationen Am Knie und Pasing soll der Stadtrat erst 2018 entscheiden.

Der westlich an die Gotthardstraße anschließende U 5-Abschnitt wird deutlich anwohnerverträglicher gebaut: die Streckentunnel bergmännisch, die Stationen in Deckelbauweise, bei der erst die oberste Schicht betoniert wird und anschließend die Bagger gut abgeschirmt darunter auffahren können. Den U-Bahnhof Pasing haben die Planer inzwischen um neun Meter nach Süden verlegt - das minimiert die Eingriffe in die oberirdischen Gleise am Pasinger Bahnhof während der Bauphase.

Zudem wurde auf Anraten von Branddirektion und Regierung von Oberbayern bereits der neueste Stand der technischen Vorschriften berücksichtigt, der formal noch gar nicht bekanntgegeben ist. Dies hatte diverse Änderungen etwa bei den Lüftungskonzepten und Entrauchungsanlagen der U 5-Verlängerung zur Folge. Die Abmessungen von Röhren und Bahnhöfen haben sich laut Baureferat aber nicht verändert, und auch die Kosten seien gleich geblieben.

Für die U 5 nach Pasing sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm 664,8 Millionen Euro eingeplant. Ob die Stadt ihre neue U-Bahn allein bezahlen muss oder ob Fördergelder von Bund und Freistaat fließen, ist noch unklar. Dies hängt von den Kostenprognosen ab, die erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens als belastbar gelten. Zudem müsste die U-Bahn ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, was wegen der nahezu parallel verlaufenden zweiten S-Bahn-Stammstrecke keinesfalls garantiert ist. Die aktuell gültigen Berechnungskriterien gelten jedoch als reformbedürftig.

© SZ vom 28.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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