Nadjma Yassari über Vielehen:Wie deutsche Gerichte mit Polygamie umgehen

Imam Abu Adam lebt mit drei Frauen in München. Geht das überhaupt? Die Familienrechtsexpertin Nadjma Yassari über die Vielehe und den Spielraum deutscher Gerichte.

Peter Fahrenholz

Nadjma Yassari ist Expertin am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg. Die gebürtige Iranerin beschäftigt sich vor allem mit dem Familien- und Erbrecht islamischer Länder.

Nadjma Yassari über Vielehen: Nadjma Yassari über Ehen mit mehreren Frauen, wie Imam Abu Adam sie führt: "Die Eingehung einer Zweitehe ist in Deutschland nicht möglich."

Nadjma Yassari über Ehen mit mehreren Frauen, wie Imam Abu Adam sie führt: "Die Eingehung einer Zweitehe ist in Deutschland nicht möglich."

(Foto: Robert Haas)

In Deutschland ist Bigamie verboten. Dennoch leben hier Muslime, die mit zwei oder mehr (Polygamie) Frauen verheiratet sind, so wie der Münchner Imam Abu Adam. Wieso ist das möglich?

Man muss unterscheiden, ob die Menschen, wenn sie aus dem Ausland nach Deutschland kommen, nach dortigem Recht bereits mit mehreren Frauen verheiratet sind oder ob sie in Deutschland eine Zweitehe eingehen wollen. Die Eingehung einer Zweitehe ist in Deutschland nicht möglich. Will ein marokkanischer oder saudi-arabischer Mann auf dem Standesamt eine zweite Ehe eingehen, dann muss der Standesbeamte zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen nach dem Recht des Heimatlandes gegeben sind. Doch auch wenn die Ehe nach dem ausländischen Recht erlaubt ist, darf der Standesbeamte eine solche Ehe nicht schließen, da das ausländische Recht, das die Mehrfachehe erlaubt, gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts verstößt. In diesem Fall darf das ausländische Recht nicht angewendet werden.

Und wenn jemand bereits mit mehreren Frauen nach Deutschland einreist?

Wenn jemand bereits in seinem Heimatland mehrfach geheiratet hat und nach Deutschland kommt, werden deutsche Gerichte eine Abwägung vornehmen und im Einzelfall die Auswirkungen auf die Beteiligten prüfen. Zwar ist Bigamie nach deutschem Recht verboten und polygame Ehen sind an sich nicht zulässig, gleichwohl werden die Gerichte auch das Interesse der zweiten Frau berücksichtigen, um sie rechtlich nicht zu benachteiligen. Deswegen wird die Bigamie vom Prinzip zwar nicht anerkannt, aber gewisse Auswirkungen werden toleriert.

Eine solche Zweitehe wird also gewissermaßen geduldet?

Ja, gewisse Wirkungen werden anerkannt. Verstirbt zum Beispiel ein solcher bigam lebender Mann, dann kann es vorkommen, dass die Witwenrente zwischen den überlebenden Ehefrauen aufgeteilt wird.

Was passiert, wenn es mit einer der Frauen zum Streit kommt. Nach welchen Recht wird dann etwa eine Scheidung vollzogen?

Wenn beide die gleiche Staatsangehörigkeit haben, wird nach dem Recht des gemeinsamen Landes entschieden. Anders ist es, wenn Mann und Frau unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben. Dann kommt nicht das Heimatrecht eines der beiden, sondern das Recht des Landes, in dem sie sich aufhalten, zum Tragen. In aller Regel wird das Gericht die Scheidung nach deutschem Recht aussprechen und die Frage, ob die Ehe gültig zustande gekommen ist, dem ausländischem Recht überlassen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: