Nach verheerendem Bericht:Kritik am Rechnungshof

Ex-Finanzminister Faltlhauser verteidigt Kosten für Terminal 2

Harsche Worte vom früheren Finanzminister an die Adresse des Bayerischen Obersten Rechnungshofs: Kurt Faltlhauser wirft dem ORH "eklatante Kenntnislosigkeit und Oberflächlichkeit" vor. Grund dafür ist eine Prüfungsmitteilung des ORH. Er hatte die Bücher der Flughafen München GmbH (FMG) unter die Lupe genommen und unter anderem kritisiert, dass der Bau des Terminals 2 gut 200 Millionen Euro mehr gekostet habe als geplant. Nachdem die SZ vor drei Wochen darüber berichtet hatte, schrieb Faltlhauser an den ORH- Präsidenten Heinz Fischer-Heidlberger, eine Steigerung um 17,6 Prozent sei bei einem derart großen Bauprojekt "per se nicht ungewöhnlich". Entscheidend aber sei, dass die Hälfte der Mehrkosten auf verschärfte Sicherheitsanforderungen und Auflagen zurückzuführen sei - etwa weil Passagiere innerhalb Europas von jenen Fluggästen getrennt werden mussten, die die Grenzen des Schengen-Raumes überschreiten. Das habe zusätzliche Baumaßnahmen für 113 Millionen Euro nötig gemacht, schreibt Faltlhauser, der von 1998 bis 2007 bayerischer Finanzminister war und als solcher dem FMG-Aufsichtsrat vorsaß; und um trotzdem rechtzeitig fertig zu werden, habe man weitere 60 Millionen Euro an "Beschleunigungs-Mehrkosten" tragen müssen. Oder hätte man es "wie die Berliner machen und den Eröffnungstermin drastisch nach hinten schieben sollen?", fragt Faltlhauser rhetorisch.

Somit bleibe am Ende nur eine Preissteigerung von etwa vier Prozent und die pünktliche Eröffnung des Terminals im Juni 2003. "Für diese Leistung hätten die FMG und die zuständigen Gremien das Lob des Rechnungshofes verdient" statt Kritik, klagt Faltlhauser. "Mit Empörung" weise er die Kritik des ORH zurück. Auf einen wichtigen Punkt der Rechnungshof-Prüfer geht Faltlhauser in seinem Brief allerdings nicht ein: Sie hatten nicht zuletzt bemängelt, dass die FMG, die das Terminal gemeinsam mit der Lufthansa gebaut hat, viele der zusätzlichen Aufträge vergeben habe, ohne sie, was eigentlich vorgeschrieben gewesen wäre, auszuschreiben. Und sie habe auch nicht geprüft, inwieweit sie Regress- oder Schadensersatzansprüche gegenüber Baufirmen geltend machen könne. In diesem Punkt seien die Kontrollgremien "ihren Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen", schreiben die ORH-Prüfer.

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