Nach langem Verfahren:Alle in einem Boot

Kameramann Jost Vacano soll am Gewinn des Filmklassikers stärker beteiligt werden

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Seit mehr als 30 Jahren schwimmt "Das Boot" auf einer ungewöhnlichen Erfolgswelle - vor allem auch wegen der Glanzleistung des Münchner Kameramanns Jost Vacano. Länger als neun Jahre streitet der Chefkameramann des Filmklassikers nun schon um einen finanziellen Nachschlag. Nach vielen Prozessen durch alle Instanzen, die aber nur das juristische Vorspiel darstellten, kamen am Donnerstag erstmals konkrete Zahlen auf den Tisch: Das Landgericht München I hat die Bavaria Film, deren Tochter Eurovideo und den WDR zu Zahlungen verurteilt, die in der Summe rund 475 000 Euro ergeben. In die Hand bekommen davon wird der 82-jährige Kläger aber noch lange nichts.

Die 7. Zivilkammer hat sich mit ihrem Urteil deutlich von dem eigenen Vergleichsvorschlag bei einem früheren Verhandlungstermin entfernt, der noch bei knapp 700 000 Euro gelegen hatte. Darüber war nun nach der Urteilsverkündung Vacano sichtlich enttäuscht. Dagegen freut ihn sehr, dass dieses Urteil ein "auffällige Missverhältnis" zwischen seiner Entlohnung und den Erträgen aus der Vermarktung des Films bestätigt. Deshalb wurde die Bavaria Film zugleich auch verurteilt, den damals zwischen der Produktionsfirma und dem Kameramann geschlossenen Vertrag so nachzubessern, dass Vacano "eine weitere angemessene Beteiligung" erhält. Wichtig für die gesamte Branche ist außerdem, dass das Gericht dem Kameramann auch in Zukunft eine Beteiligung in Höhe von 2,25 Prozent der Nettoerlöse zuspricht; wobei für Sendungen durch den mitbeklagten WDR Wiederholungsvergütungen entsprechend dem WDR-Tarifvertrag gezahlt werden müssen.

Das Filmwerk wurde in verschiedenen Fassungen über mehrere Jahrzehnte weltweit intensiv genutzt. Der unter der Regie von Wolfgang Petersen 1981 gedrehte Film hat in verschiedenen Fassungen allein in Deutschland mehrstellige Millionenbeträge erwirtschaftet. Zudem hat die Bavaria-Film-Tour mit ihrer Hauptattraktion, der "Boot"-Kulisse, zwischen 1995 und 2013 über 41 Millionen Euro eingenommen. Demgegenüber hatte die Vergütung für Vacano gerade einmal umgerechnet rund 104 000 Euro betragen.

Unzufrieden sind Vacano und sein Rechtsanwalt Nikolaus Reber allerdings damit, dass das Gericht dem Kläger keinen Anspruch auf Verzinsung der zu zahlenden Beteiligungen zugesprochen hat - dabei dürfte es um weitere rund 200 000 Euro gehen. Diesen Punkt kritisiert auch Michael Neubauer vom Berufsverband Kinematografie: "Wenn bei Verweigerung oder Verschleppung später keine Zinszahlung droht, fehlt jeder Anreiz, Urheber von vornherein angemessen zu beteiligen."

Anwalt Reber geht nicht zuletzt deshalb davon aus, dass der Grundsatzstreit noch nicht beendet ist: "Gegen das Urteil kann von allen Parteien Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden." Sollte sich auch noch ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anschließen, könnten weitere vier Jahre ins Land gehen. Ein Sprecher der Bavaria-Film kündigte dann auch gegenüber der SZ an, man werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

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