Nach Gaspreiserhöhung:Zeit für den Wechsel

Die Stadtwerke wollen bis zu 14 Prozent mehr für Gas und Strom im Winter. Wie man nach der Erhöhungen alte Verträge kündigt.

Michael Tibudd

IWenn der Energieversorger seine Preise erhöht, ist man ihm als Verbraucher nicht völlig hilflos ausgeliefert. Sobald der Kunde über die neuen Preise schriftlich informiert ist, kann er unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen. Im aktuellen Fall bei den Stadtwerken München sollte der Kunde also bis Ende November seine Kündigung zum 31. Dezember einreichen.

Er braucht dann freilich Ersatz - wobei er da beim Strom eine erheblich größere Auswahl hat als beim Gas. Das Internet-Verbraucherportal Verivox.de kennt für München mehr als 100 Stromtarife von mehreren Dutzend Anbietern. Dabei muss noch nicht einmal der Wechsel des Anbieters die beste Wahl sein. Oft kann man auch einfach in einen günstigeren Tarif des bestehenden Anbieters wechseln.

Allerdings müssen Kunden dabei auf die Details achten - oft haben diese Tarife eine Laufzeit von zwölf Monaten, innerhalb derer man dann nicht wechseln kann. Beim Gas nennt Verivox für München lediglich sieben Anbieter. Grundsätzlich funktioniert der Wechsel aber genauso.

In Zeiten ohne Preiserhöhungen ist das Wechseln ebenfalls möglich, kann aber länger dauern: Dabei reicht der Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter, der sich um die Kündigung des alten Vertrags kümmert. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen sechs und acht Wochen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Angeboten, bei denen man Strom oder Gas für längere Zeit im Voraus bezahlen muss - insbesondere bei kleinen Anbietern. "Wenn diese insolvent werden, ist man sein Geld los", so Justiziar Markus Saller.

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