Süddeutsche Zeitung

Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung:Mann missbraucht Mädchen - trotz elektronischer Fußfessel

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Nur vier Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ist er wieder unter schweren Verdacht geraten: Ein Sexualstraftäter soll in München ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben - obwohl er eine elektronische Fußfessel trug. Dennoch sieht Bayerns Justizministerin Beate Merk keinen Anlass, die Sicherheitsmaßnahme in Frage zu stellen.

Christian Rost und Mike Szymanski

Ein Sexualstraftäter soll trotz elektronischer Fußfessel in München ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben. Die Tat ereignete sich nach einem Bericht des ARD-Magazins Report München nur vier Monate nach der Entlassung des 40-Jährigen aus der Sicherungsverwahrung.

"Es ist richtig, dass es sich um einen Rückfalltäter handelt", bestätigte Staatsanwalt Peter Preuß. Der Mann sei 1999 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern am Landgericht München I verurteilt worden. Bereits seit 1986 ist der Arbeitslose aktenkundig. So soll er einen Jungen aus der Nachbarschaft missbraucht und sich in den 1990er Jahren an seiner fünf Jahre alten Stieftochter vergangen haben. Mindestens 23 Fälle legte ihm die Anklage zur Last. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

Nach seiner Entlassung auf Bewährung im Jahr 2004 verstieß er gegen Auflagen und näherte er sich wieder der Stieftochter. Zudem soll er in Neuperlach über einen längeren Zeitraum auch einem anderen Mädchen nachgestellt haben. Die Bewährung wurde widerrufen, er kam in Sicherungsverwahrung. Bis Ende 2011 saß er hinter Gittern, als er erneut freikam, musste er eine elektronische Fußfessel tragen, die der Polizei jederzeit seinen Aufenthaltsort per Funk mitteilt.

Nach nur vier Monaten soll er sich erneut an einem Kind vergriffen haben. Angeblich lernte er im April dieses Jahres die Mutter des Mädchens in einem Gasthaus kennen und ging mit ihr nach Hause. Während die Mutter schlief, soll er sich in das Zimmer der Siebenjährigen geschlichen haben. Noch ehe sich das Kind seinem Vater anvertraute und der die Polizei alarmierte, wurde der mutmaßliche Täter Ende April verhaftet - er hatte gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen.

Das Kind wurde vernommen und gilt als vollkommen glaubwürdig. Zudem konnte die Polizei anhand der Daten der Fußfessel feststellen, dass sich der 40-Jährige in besagter Nacht in der Wohnung der betroffenen Familie aufgehalten hatte.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist dies der erste mutmaßliche Fall von Missbrauch, bei dem ein Täter eine Fußfessel trug. In München tragen derzeit drei entlassene Straftäter solch ein Gerät, das den Standort per Satellit bestimmt und über ein Funknetz weitermeldet.

Sobald ein entlassener Straftäter gegen Auflagen zum Aufenthaltsort verstößt, wird elektronisch Alarm ausgelöst und die Polizei greift ein. Gleiches geschieht auch beim Versuch, die Fußfessel abzustreifen. Das System ist aber nicht völlig sicher: Ein Test hatte aufgezeigt, dass die Fußfessel nicht überall funktioniert - so im Münchner Olympia-Einkaufszentrum.

Justizministerin Beate Merk (CSU) will trotz des Vorfalls an der Fußfessel festhalten. Sie sagte am Mittwoch bei der Kabinettsklausur in St. Quirin der Süddeutschen Zeitung: "Wir können darauf nicht verzichten." Sie sei im "Puzzle der Sicherheitsmaßnahmen" ein wichtiges Teil.

Merk sagte, der Fall habe aber gezeigt, dass die Fußfessel "in ihrer Wirkungsweise sehr begrenzt" sei. Darauf habe sie immer hingewiesen. "Wer sich vorgestellt hat, dass die Fußfessel den Täter so fesselt, dass er keine Straftaten mehr begehen kann, der ist auf dem falschen Weg."

Die Ministerin verteidigte die Behörden. Sie hätten keine andere Wahl gehabt, als den Täter aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen. "Wir sind an die Vorgaben gebunden. Die Hürden für die Sicherungsverwahrung sind viel zu hoch", sagte Merk. "Die sicherste Verwahrung aus Sicht der Opfer ist aber die Sicherungsverwahrung. Wir können nicht jeden, der aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden ist, permanent überwachen."

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Quelle:
SZ vom 11.07.2012
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