Nach dem Doppelmord von Krailling:Das Netz kennt keine Privatsphäre

Der Tatverdächtige im Kraillinger Doppelmord war gerade festgenommen, da wurde im Netz unzulässig wild spekuliert. Medien müssten da mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Ulrich Schäfer

Es war eine kurze Meldung, wenige Worte lang, die am Morgen des 2. April im Internet verbreitet wurde. Sie wurde verfasst von einem Nutzer, der offenbar genau Bescheid wusste über den Kraillinger Doppelmord. Noch ehe die Ermittler sich zu der Festnahme des Tatverdächtigen geäußert hatten, noch ehe der Leiter der Mordkommission, Markus Kraus, und die zuständige Staatsanwältin, Andrea Titz, die Öffentlichkeit über ihren Fahndungserfolg informieren konnten, veröffentlichte der Nutzer den vollen Namen des 50-jährigen Mannes aus Peißenberg im Landkreis Weilheim-Schongau, der der Tat verdächtigt wird.

Zweifacher Kindermord von Krailling vor der Aufklaerung

Der Tatverdächtige im Doppelmord von Krailling war gerade festgenommen, da wurden viele private Details der Familie in sozialen Netzwerken verbreitet.

(Foto: dapd)

Schon am Freitagabend, nur wenige Stunden nach der Festnahme, tauchten im Netz die ersten Meldungen auf, die exakt beschrieben, wer in Peißenberg der mutmaßliche Täter sei - ohne allerdings dessen Namen zu nennen.

Vielleicht wurden die Nachrichten von Nachbarn veröffentlicht, die die Festnahme verfolgt haben. Die gesehen haben, wie die Beamten des Sondereinsatz-Kommandos aus ihren Wagen sprangen und den Tatverdächtigen fassten, als er das halbfertige Haus betreten wollte, in dem er mit seiner Frau und seinen vier Kindern gelebt hat. Vielleicht hatten die Verfasser der Nachrichten den Namen aber auch auf andere Weise erfahren.

Es spricht viel dafür, dass der Onkel von Sharon und Chiara tatsächlich in der Mordnacht im Haus war und der Täter ist - vor allem die Blutspuren, die von ihm gefunden wurden. Doch noch hat er kein Geständnis abgelegt, noch ist unklar, wie der Tathergang wirklich war. Auch für den 50-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung. Alle Zeitungen, auch die Boulevardblätter, nennen deshalb - wenn überhaupt - nur seinen Vornamen und den ersten Buchstaben seines Nachnamens. Im Internet dagegen wird der Onkel mit vollem Namen genannt. Eine Zeitung, die dies macht, müsste mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Es ist das Wesen des World Wide Web, das es keinen Schutz der Privatsphäre kennt. Was hier publiziert wird, ist quasi öffentlich, für jedermann zugänglich: der Name eines Tatverdächtigen, sein Foto, die Krankengeschichte der Familie, die Facebook-Freundschaften der Beteiligten. Der Mordfall in Krailling zeigt dieses Problem auf ähnlich eindrückliche Weise wie schon der Fall Jörg Kachelmann: Dort wurden der Name und die Wohnadresse der Freundin, die der Wettermoderator vergewaltigt haben soll, ganz offen auf Facebook gehandelt.

Der Fall Krailling lehrt aber auch, vorsichtiger zu sein bei allem, was man im Netz veröffentlicht.So kam Mitte der vergangenen Woche zeitweise der Verdacht auf, der Mörder von Chiara und Sharon könne durch das Internet auf die Mädchen aufmerksam geworden sein.

Denn die Kinder waren beide bei Facebook angemeldet, sie tauschten sich dort mit Freunden und Freundinnen aus, veröffentlichten Fotos von sich und ihrer Mutter, bewegten sich in Chatrooms und plauderten im Internet offenbar auch aus, dass sie abends öfters allein zu Hause blieben, während ihre Mutter nebenan in der Kneipe "Schabernack" war. Auch am Tag nach dem Mord waren die Facebook-Seiten noch frei zugänglich, mittlerweile wurden sie gelöscht.

Über die Familie des tatverdächtigen Onkels fand sich bis zum Wochenende ebenfalls manches im Internet, so etwa Fotos, die ihn und seine Familie zeigen. In einem Internetforum für Betroffene war auch die Krankengeschichte des Sohnes nachzulesen, die die Mutter dort veröffentlicht hatte, als sie vor einigen Jahren um Rat suchte.

Es gibt aber auch, wie der Kraillinger Fall zeigt, Webnutzer, die kritisch hinterfragen, was man im Internet veröffentlichen darf. Am Montag beklagte sich ein Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter: "In ,dubio pro sensatio' - die Unschuldsvermutung hat leider ausgedient."

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