Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Mutter:Den Tod des Babys in Kauf genommen

Die Mutter, die ihr Neugeborenes in einem Busch liegen ließ, wird wegen versuchten Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Unklar bleibt bis zum Schluss, mit wie viel Vorsatz die Frau die Tat ausgeführt hat.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Manchmal ist es leicht, in den Gesichtern von Angeklagten zu lesen, wenn sie ihr Urteil, die Strafe für ihre Taten bekommen - von Empörung bis zu tiefer Verzweiflung zeigt die Miene, wenn sie nicht hinter einer Fassade überlegener Coolness getarnt ist. Nichts davon jedoch bei Araya S. (Name geändert): Als Norbert Riedmann, der Schwurgerichts-Vorsitzende, sie für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis schickt, weil sie ihr Baby gleich nach der Geburt in einem Busch sich selbst überlassen hat, da ist nichts zu erkennen in ihrer Mimik, kein Erschrecken, keine Reue, keinerlei emotionale Beteiligung.

Ungewöhnlich? Der ganze Prozess war ungewöhnlich, was zu einem großen Teil ander körperlichen Verfasstheit der Angeklagten lag: sie ist gehörlos, so dass sie dem Verfahren nur mithilfe einer Gebärdendolmetscherin folgen konnte. Und auf diese, so sagte ihr Verteidiger Alexander Hauer, habe sie sich sehr konzentrieren müssen, so könnte der äußere, unbeteiligte Eindruck entstanden sein.

Der Hergang der Tat und ihre Vorgeschichte sind klar - bis auf ein scheinbar kleines, aber bedeutsames Detail. Am 17. August 2018 fährt Araya S. von Gießen nach München und trifft hier einen Mann, den sie im Internet kennengelernt hat. Die beiden gehen in einen Biergarten, von ihrer Schwangerschaft habe er nichts bemerkt, sagte der Mann im Prozess. Araya S. übernachtet bei ihm in Neuperlach; in der Nacht beginnt die Geburt. Ein Junge kommt zur Welt, die Mutter legt ihn unten im Garten in einen Busch und geht wieder in die Wohnung. Als ihr Gastgeber aufwacht, erzählt sie ihm von Blutungen, und dass sie schnell nach Hause zu ihrem Arzt müsse. Er bringt sie zum Bahnhof. Als er nach Hause zurückkehrt, steht ein Notarztwagen vor der Tür.

Das Baby wurde von einer Passantin gefunden. Als die Sanitäter eintrafen, lag seine Körpertemperatur bei rund 25 Grad - "es hätte nicht mehr lange gedauert, und es wäre erfroren", sagte Richter Riedmann in der Urteilsbegründung. Außerdem wies es mehrere Knochenbrüche und Einblutungen ins Gehirn auf. Mittlerweile lebt es in einer Pflegefamilie, bleibende Schäden sind derzeit nicht zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen versuchten Mord und schwere Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Dem folgte das Schwurgericht nur teilweise - der Grund dafür liegt in dem nicht geklärten Detail des Tathergangs; Araya S. hatte dazu keine Aussage gemacht. Hatte sie das Kind in der Wohnung zur Welt gebracht, dann in den Garten getragen und versteckt? Oder geschah schon die Geburt im Garten? Bei der ersten Version wäre mehr Planung, mehr Absicht, mehr Vorsatz anzunehmen gewesen. Jedoch: Zwar waren Bad, Küche und Flur der Wohnung voller Blut - aber hätten sich dann nicht auch Spuren im Treppenhaus finden müssen, zudem irgendein Tragebehältnis, wenigstens ein Handtuch, in dem das Baby nach unten gebracht wurde? Nichts davon.

Allerdings schloss Riedmann auch jene Variante aus, die für die Angeklagte noch günstiger gewesen wäre: dass sie sich für die Geburt selbst in dem Busch versteckt und das Kind dann einfach liegengelassen habe. Es gibt keine Spuren dafür, dass ein erwachsener Mensch in das Dickicht eingedrungen wäre.

So blieb die Abgrenzung und die Entscheidung zwischen versuchtem Mord und versuchtem Totschlag. Die Kammer entschied sich für Letzteren - weil sie keine Mordmerkmale finden konnte: In Frage gekommen wären Heimtücke und niedere Beweggründe. Heimtücke scheidet aus - denn sie setzt die Arglosigkeit des Opfers voraus. Babys aber, Neugeborene zumal, können aber keinen Argwohn empfinden, also auch nicht die Freiheit davon, die Arglosigkeit: Gegenüber Babys kann niemand heimtückisch handeln.

Bei den niederen Beweggründen rechnete das Gericht die persönliche Situation der Angeklagten zu ihren Gunsten: Die Gehörlosigkeit, eine geringe Intelligenz, eine aus all dem resultierende mangelhafte Schulbildung, schließlich finanzielle Nöte - dass Araya S. bei der Polizei gesagt habe: "Kind Problem", wertete die Kammer als Aussage darüber, dass ein Kind ihre Situation weiter verschlechtern werde, nicht als Hinweis darauf, dass sie das Baby loswerden wollte.

Auch ihre Gehörlosigkeit wurde beim Urteil berücksichtigt: Ganz allein im Gefängnis unter lauter Hörenden, von denen mutmaßlich niemand Gebärdensprache beherrscht - das trifft die Angeklagte sicher härter als einen gesunden Verurteilten. Und so kam das Gericht schließlich zu den sieben Jahren und sechs Monaten Haft - ein Urteil, von dem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte, sie sei damit zufrieden, der Verteidiger hält es für "vertretbar".

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SZ vom 8.6.2019/amm/imei
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