Munitionsfund:Mann will mit fast 50 Kilo Munition nach Paris reisen

Munitionsfund: Die Munition war weder ordnungsgemäß verpackt noch gekennzeichnet.

Die Munition war weder ordnungsgemäß verpackt noch gekennzeichnet.

(Foto: Zoll)
  • Die Polizei hat am Münchner Hauptbahnhof einen Koffer mit 167 Paketen Knallpatronen und drei Paketen Tierabwehrpatronen beschlagnahmt.
  • Ein 46-Jähriger wollte mit der Munition nach Paris reisen. Von dort aus sollte sie weiter nach Indien gebracht werden.

Von Martin Bernstein

Ordentlich zu schleppen hatte der Mann, der da am Gründonnerstag seinen Koffer aus dem auf Gleis 22 eingefahrenen Nightjet 462 aus Wien durch den Hauptbahnhof zerrte. Polizisten der Inspektion 16 nahmen den Zugreisenden und dessen immerhin 48,5 Kilogramm wiegendes Gepäckstück genauer unter die Lupe. Der der deutschen Sprache nicht mächtige, 46 Jahre alte Inder bedeutete den Polizisten, dass er nur auf Zwischenstation sei und weiter nach Paris wolle.

Die Beamten ließen den Mann auf der Wache den Koffer trotzdem öffnen. Das schwere Gepäck bestand aus 167 Paketen Knallpatronen und drei Paketen Tierabwehrpatronen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann aus Indien 150 Euro von einem Österreicher dafür erhalten hatte, die Munition nach Paris zu bringen. Von dort aus sollte der Weitertransport mit einem Flugzeug nach Indien erfolgen. Die Munition war dort angeblich für eine Filmproduktion vorgesehen. In welchem Streifen die gefährliche Ladung eine Rolle spielen sollte, blieb offen. "Ein Liebesfilm wird's wohl nicht gewesen sein", mutmaßte ein Polizeisprecher.

Die Beförderungsrichtlinie der Bahn mit der Nummer 7.2.1 verbietet es allerdings, in einem Personenzug Gefahrgut zu transportieren. Die für die Sicherheit in Zügen zuständige Bundespolizei übernahm den Fall. Der ermittelte Eigentümer der Munition, ein 37-Jähriger aus Österreich, wollte die Patronen ursprünglich abholen. Weil er es sich dann aber offenbar doch noch anders überlegte, wurden die 8650 Patronen mittlerweile von Spezialkräften der Bundespolizei übernommen. Sie werden nun an einem sicheren Ort gelagert.

Gegen den Inder wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter ermittelt. Und weil die Munition weder ordnungsgemäß verpackt noch gekennzeichnet war, wird voraussichtlich zudem ein Bußgeld in Höhe von 2300 Euro fällig.

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