Münchner vor Gericht:44-Jähriger missbraucht Teenager beim Camping

Er war ein Freund der Familie - deshalb störte es keinen, dass Bernhard M. mit dem Sohn eine Motorradtour nach Frankreich unternahm. Doch auf dem Campingplatz wurde der 44-Jährige zudringlich.

Christian Rost

Er war der Freund der Familie, man kannte sich schon lange von den Aktivitäten bei der Wasserwacht. Als Bernhard M. dem damals 14-jährigen Sohn des befreundeten Paares im Jahr 2006 vorschlug, mit ihm eine Motorradtour nach Südfrankreich zu unternehmen, stimmten die Eltern arglos zu.

Auf einem Zeltplatz in der Nähe von Nizza verging sich der Münchner dann an dem Jungen. Mehr als fünf Jahre nach der Tat musste sich der Ingenieur nun wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger am Münchner Amtsgericht verantworten.

Der 44-Jährige nutzte das ihm entgegengebrachte Vertrauen brutal aus. Er wartete auf einen günstigen Moment, um sich an seinem wehrlosen Opfer zu vergreifen. In diesem Fall lag der Tatort weit weg vom oberbayerischen Zuhause des Jungen: In einem Zelt auf einem Campingplatz an der Côte d'Azur griff B. nachts dem schlafenden 14-Jährigen in die Hose und manipulierte an ihm.

Der Angeklagte wies den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zunächst zurück. Er habe den Buben lediglich am Rücken massiert, dabei sei seine Hand verrutscht. Richter Robert Grain glaubte jedoch dem Opfer, das nach der Tat schwer traumatisiert war und sich erst Jahre später zu einer Anzeige durchringen konnte.

Außerdem lag dem Gericht eine Ermittlungsakte vor, die den Ingenieur schwer belastete. Er war vor Jahren auf dem Oktoberfest von Überwachungskameras gefilmt worden, als er am sogenannten Säuferhügel drei schlafenden Betrunkenen nacheinander in die Hosen gegriffen hatte. Diese Fälle wurden nicht weiter verfolgt, weil sich keines der Opfer - wohl aus Scham - bei der Polizei meldete. Die Ähnlichkeit dieser Fälle mit dem Übergriff auf den Jungen fiel Amtsrichter Grain aber durchaus auf.

Hätte sich der Angeklagte an diesem Mittwoch nicht doch noch zu einem Geständnis durchgerungen, hätte ihn Grain für elf Monate ins Gefängnis geschickt. Der Vorsitzende betonte, er habe die Strafe nur deshalb auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil B. dem Opfer mit seinem Geständnis eine Aussage erspart und ihm zudem 4000 Euro Schmerzensgeld zugesagt habe. Das Strafmaß hatten die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch ausgehandelt.

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